Rechtsprechung / BFH, 22.07.2008 – IX R 74/06

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 22.07.2008 – IX R 74/06

  1. BFH, 08.10.2008 – I R 63/07 Urteil · Rn. 7

    Leitsatz Eine tatsächliche Verständigung im Steuerfestsetzungsverfahren ist nicht schon deshalb unwirksam, weil sie zu einer von einem Beteiligten nicht vorhergesehenen Besteuerungsfolge führt und dadurch die vor der Verständigun…

  2. BFH, 06.10.2009 – IX R 14/08 Urteil · Rn. 21

    Leitsatz 1. Der Annahme eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses steht nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern – als sog. Quotentreuhand – lediglich an einem Teil eines solche…

  3. BFH, 28.05.2015 – IV R 3/13 Urteil · Rn. 23

    Leitsatz NV: Ob an Zulieferer geleistete Werkzeugkostenzuschüsse der Auftraggeber zur Herstellung von kundenspezifischen Werkzeugen zu Betriebseinnahmen führen oder als vorab vereinnahmtes Entgelt für spätere Lieferungen von Erze…

  4. BFH, 24.01.2012 – IX R 51/10 Urteil · Rn. 21

    Leitsatz Wem Gesellschaftsanteile im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen werden, erwirbt sie nicht i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG, wenn sie weiterhin dem Nießbraucher nach § 39 …

  5. BFH, 01.08.2012 – IX R 6/11 Urteil · Rn. 20

    Leitsatz NV: Wer an Aktien unterbeteiligt ist, aber die Gesellschaftsrechte nicht ausüben kann und von den Entscheidungen des Aktionärs abhängig ist, überdies nur über ein begrenztes Gewinnbezugsrecht verfügt, ist --jedenfalls no…

  6. FG Köln, 29.10.2014 – 5 K 463/12 Urteil · Rn. 9
  7. FG Baden-Württemberg, 21.04.2010 – 2 K 977/08 Urteil · Rn. 6
  8. FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 – 6 K 2254/17 Urteil · Rn. 10
  9. FG Hamburg, 29.09.2016 – 1 K 3/16 Urteil · Rn. 83
  10. FG Köln, 22.10.2014 – 4 K 582/12 Urteil · Rn. 3
  11. BFH, 10.11.2010 – IX B 54/10 Beschluss · Rn. 6

    Leitsatz 1. NV: Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt erwogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat. 2. NV: Angriffe…