Rechtsprechung / BFH, 23.01.2008 – I R 18/07
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 23.01.2008 – I R 18/07
-
BFH, 16.11.2011 – I R 108/09
Urteil · Rn. 14
Leitsatz 1. Die Auflösung von Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen der Trägerkörperschaft. Dies gilt auch für Gewinne des BgA, die im ersten Jahr der Geltung des KStG i.d.F. des StSenkG v…
-
BFH, 11.09.2013 – I R 77/11
Urteil · Rn. 15
Leitsatz Bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art führt ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem entsprechenden Zugang im Einlagekonto, wenn der Betrieb…
-
BFH, 25.03.2015 – I R 52/13
Urteil · Rn. 18
Leitsatz Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein Betrieb gewerblicher Art begründet. Die im Rahmen der Beteiligung bezogenen Sondervergüt…
-
BFH, 30.01.2018 – VIII R 42/15
Urteil · Rn. 20
Leitsatz Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist auch im Fall des Regiebetriebs einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Ane…
-
BFH, 30.01.2018 – VIII R 15/16
Urteil · Rn. 14
Leitsatz Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist bei Regiebetrieben einer Verbandskörperschaft unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Regiebetrieben einer kommunalen Gebietskörperschaft zuläs…
- FG Hessen, 24.03.2015 – 4 K 1187/11 Urteil
-
BFH, 20.01.2026 – VIII R 39/23
Urteil · Rn. 22
Leitsatz Die Angabe eines Zahlungstags für eine verdeckte Gewinnausschüttung, die in der Übernahme einer verlustbringenden Tätigkeit durch einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) für die Trägerkörperschaft besteht, ist in einer Besc…
- FG Düsseldorf, 18.03.2016 – 6 K 2099/13 KE Urteil · Rn. 22
- FG Düsseldorf, 18.10.2011 – 6 K 4267/09 K,F,H Urteil · Rn. 18
- FG Düsseldorf, 16.11.2010 – 6 K 3643/09 F Urteil · Rn. 10
- FG Düsseldorf, 12.04.2021 – 6 K 3133/18 KE Urteil · Rn. 24