Rechtsprechung / BFH, 19.12.2006 – VI R 136/01
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 19.12.2006 – VI R 136/01
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BFH, 17.06.2009 – VI R 69/06
Urteil · Rn. 11
Leitsatz Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die Kapitalbeteiligung von einem Arbeitnehmer des Unternehmens gehalte…
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BFH, 03.05.2007 – VI R 36/05
Urteil · Rn. 8
Leitsatz 1. Räumt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Aktienoptionen als Ertrag der Arbeit ein, sind damit zusammenhängende Aufwendungen des Arbeitnehmers erst im Jahr der Verschaffung der verbilligten Aktien zu berücksichtigen (F…
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BFH, 19.08.2019 – X B 155/18
Beschluss · Rn. 11
Leitsatz 1. NV: Zahlt ein berufsständisches Versorgungswerk die vor dem 01.01.2005 entstandenen Anwartschaften in zwei Teilkapitalbeträgen über zwei Veranlagungszeiträume verteilt aus, kommt eine Gewährung des ermäßigten Steuersa…
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BFH, 28.02.2008 – VI R 62/06
Urteil · Rn. 21
Leitsatz Reicht ein Steuerpflichtiger vor Ablauf der Festsetzungsfrist eine Berichtigungsanzeige i. S. des § 153 Abs. 1 AO bei einem unzuständigen FA ein, so ist die Anzeige zwar erstattet; zur Berechnung der Ablaufhemmung nach §…
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BFH, 21.12.2022 – I R 11/20
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. Werden einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Stock Options gewährt, fließen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu (Bestätigung der Rechtsprechun…
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BFH, 18.12.2007 – VI R 62/05
Urteil · Rn. 11
Leitsatz 1. Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm bilden im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwölf …
- FG Baden-Württemberg, 01.04.2022 – 5 K 1635/20 Urteil · Rn. 22
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2020 – 2 K 1774/17 Urteil · Rn. 39
- FG Hessen, 11.04.2019 – 6 K 306/18 Urteil · Rn. 6
- FG Köln, 21.09.2011 – 12 K 2152/09 Urteil · Rn. 3
- FG Münster, 27.04.2017 – 13 K 2946/14 K Urteil
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2008 – 3 K 381/08 Urteil · Rn. 22