Rechtsprechung / BFH, 10.10.2006 – VIII B 177/05

Zitiert von 21 Entscheidungen

BFH, Beschluss vom 10.10.2006 – VIII B 177/05

  1. BFH, 07.11.2018 – IV R 20/16 Urteil · Rn. 56

    Leitsatz 1. Bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV handelt es sich um einen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung, der bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch nicht zur Gewinnrealisierung…

  2. BFH, 29.02.2012 – IV E 1/12 Beschluss · Rn. 10

    Leitsatz 1. NV: Der Streitwert einer Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid ist grundsätzlich typisiert mit 25 v.H. des streitigen Gewinns zu bemessen. 2. NV: Ergibt sich bei überschlägiger Berechnung infolge der Höhe des st…

  3. BFH, 06.11.2012 – VIII R 19/09 Urteil · Rn. 20

    Leitsatz 1. NV: Das FA übt sein Auswahlermessen bei der Frage, gegen wen ein Verspätungszuschlag bei verspäteter Feststellungserklärung einer Personengesellschaft festgesetzt werden soll, regelmäßig fehlerfrei aus, wenn sich die …

  4. BFH, 14.04.2016 – IV E 1/16 Beschluss · Rn. 12

    Leitsatz 1. NV: Sind Verluste einer Fondsgesellschaft streitig, deren Geschäftsmodell die Verlusterzielung ausdrücklich vorsieht, ist die Anwendung des Höchstsatzes für die typisierte Bemessung der einkommensteuerlichen Auswirkun…

  5. BFH, 31.07.2014 – IV E 2/14 Beschluss · Rn. 8

    Leitsatz 1. NV: Der Streitwert einer Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid ist grundsätzlich typisiert mit 25 v.H. des streitigen Gewinns oder Verlusts zu bemessen. 2. NV: Ausnahmsweise kommt der Ansatz eines höheren Proz…

  6. BFH, 18.04.2018 – IV E 1/18 Beschluss · Rn. 10

    Leitsatz 1. NV: Der Streitwert einer Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung ist grundsätzlich pauschal mit 25 % des streitigen Gewinns oder Verlusts zu bemessen . 2. NV: Bei …

  7. FG Hamburg, 14.02.2017 – 2 K 195/14 Beschluss · Rn. 3
  8. BFH, 29.11.2012 – IV E 7/12 Beschluss · Rn. 13

    Leitsatz 1. NV: In einem Klageverfahren wegen gesonderter und einheitlicher Feststellung des Gewinns ist der Streitwert selbst dann nach einem pauschalen Prozentsatz des streitigen Gewinns zu ermitteln, wenn feststeht, dass der G…

  9. BFH, 26.09.2011 – VIII E 2/11 Beschluss · Rn. 5

    Leitsatz 1. NV: In Verfahren über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung bemisst sich der Streitwert auch für Streitjahre nach Einführung der Gewerbesteueranrechnung in der Regel auf 25 % des streitigen Gewinnbetrages…

  10. FG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 – 3 K 473/06 Beschluss · Rn. 6
  11. BFH, 12.11.2015 – IV E 8/15 Beschluss · Rn. 14

    Leitsatz 1. NV: Der Streitwert im Gewinnfeststellungsverfahren ist auch dann typisiert mit einem pauschalen Satz von dem streitigen Verlust zu ermitteln, wenn sich der Verlust nachweislich auf die Steuerfestsetzung des Streitjahr…

  12. FG Köln, 09.02.2009 – 10 Ko 2120/08, 10 Ko 2598/08 Beschluss · Rn. 14
  13. BFH, 26.03.2026 – IV R 29/23 Urteil · Rn. 59

    Leitsatz 1. Der Verspätungszuschlag für eine nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung ist auch dann obligatorisch nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) festzusetzen, wenn bei keinem Mitunternehmer die fe…

  14. BFH, 03.07.2019 – I E 1/19 Beschluss · Rn. 11

    Leitsatz NV: Der Streitwert einer Klage eines Investmentfonds gegen die gesonderte Feststellung von Unterschiedsbeträgen gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 InvStG 2004 a.F. ist mit 25 % des Gesamt-Unterschiedsbetrags zu bemessen, der sich …

  15. FG Köln, 26.08.2022 – 11 K 3155/19 Urteil
  16. FG Düsseldorf, 05.03.2019 – 13 K 2520/17 F Beschluss
  17. FG Sachsen-Anhalt, 13.02.2015 – 2 K 1234/12 Beschluss · Rn. 4
  18. FG Baden-Württemberg, 31.10.2014 – 8 KO 488/14 Beschluss · Rn. 5
  19. FG Baden-Württemberg, 07.03.2014 – 8 KO 3052/12 Beschluss · Rn. 11
  20. FG Baden-Württemberg, 05.11.2013 – 6 K 1607/11 Urteil · Rn. 8
  21. FG Saarland, 02.05.2013 – 1 K 1442/10 Beschluss · Rn. 2