Rechtsprechung / BFH, 17.01.2006 – VIII R 60/02
Zitiert von 26 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 17.01.2006 – VIII R 60/02
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BFH, 11.04.2019 – III R 36/15
Urteil · Rn. 26
Leitsatz Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH neben einem Hotelgebäude auch Ausstattungsgegenstände (Bierkellerkühlanlage, Kühlräume, Kühlmöbe…
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BFH, 19.10.2010 – I R 67/09
Urteil · Rn. 10
Leitsatz Einer grundstücksverwaltenden GmbH, die als Komplementärin an einer ihrerseits vermögensverwaltenden KG beteiligt ist, ist nicht die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu gewähren .
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BFH, 15.06.2023 – IV R 6/20
Urteil · Rn. 31
Leitsatz 1. NV: Die von einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft auf einem Weihnachtsmarkt ausgeübte und alle Tatbestandsmerkmale einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes erfülle…
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BFH, 14.01.2010 – IV R 86/06
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. NV: Die Beteiligung an einer GmbH gehört zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Mitunternehmers, wenn die GmbH überwiegend und vorrangig an Arbeitnehmer der Personengesellschaft Wohnungen vermietet sowie von de…
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BFH, 22.10.2020 – IV R 4/19
Urteil · Rn. 19
Leitsatz 1. Die An- und Weitervermietung fremden Grundbesitzes neben der Überlassung eigenen Grundbesitzes verstößt nicht gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, wenn sie zwingend notwendiger Teil der wirt…
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BFH, 18.05.2011 – X R 4/10
Urteil · Rn. 53
Leitsatz Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) ist zu versagen, wenn es sich bei dem Grundstücksunternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die alle ihre Grundstücke an eine andere Organge…
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BFH, 25.05.2023 – IV R 33/19
Urteil · Rn. 45
Leitsatz 1. Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft beginnt jedenfalls dann vor Überlassung des Mietobjekts mit Abschluss des Mietvertrags, wenn ein nicht standardisiertes Mietobjekt …
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BFH, 07.08.2008 – IV R 36/07
Urteil · Rn. 11
Leitsatz Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann grundstücksverwaltenden Personengesellschaften bei Verpachtung von Grundbesitz an einen gewerblich tätigen persönlich haftenden Gesellschafter …
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BFH, 28.11.2019 – III R 34/17
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1. Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitv…
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BFH, 01.06.2022 – III R 3/21
Beschluss · Rn. 18
Leitsatz 1. NV: Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) bei einem in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Grundstücksunternehmen ist nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG ausgeschlossen, wenn die GmbH Teile ih…
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BFH, 11.01.2024 – IV R 24/21
Urteil · Rn. 47
Leitsatz NV: Ein Wirtschaftsgut, das eine Betriebsvorrichtung darstellt, kann nicht ohne das Grundstück mit aufstehendem Gebäude übertragen werden, wenn es sich dabei um einen wesentlichen Bestandteil dieses Grundstücks mit Gebäu…
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BFH, 17.05.2011 – VIII R 1/08
Urteil · Rn. 30
Leitsatz Wertpapiere können in das Betriebsvermögen eines Arztes eingelegt werden, wenn ihre Anschaffung, das Halten und ihr Verkauf ein Hilfsgeschäft der freiberuflichen Tätigkeit darstellen, z.B. in Form eines verbindlich verei…
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BFH, 11.04.2019 – III R 6/18
Urteil · Rn. 20
Leitsatz NV: Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH ein Grundstück mit Betriebsvorrichtungen (hier: Autohaus mit Portalwaschanlage, Hebebühnen, …
- FG Düsseldorf, 26.06.2023 – 10 K 2800/20 G Urteil
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BFH, 29.06.2022 – III R 19/21
Urteil · Rn. 15
Leitsatz 1. Die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, steht auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegen, …
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BFH, 11.04.2019 – III R 5/18
Urteil · Rn. 20
Leitsatz NV: Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH ein Grundstück mit Betriebsvorrichtungen (hier: Autohaus mit Lackierkabinen) verpachtet. Die…
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BFH, 18.12.2014 – IV R 50/11
Urteil · Rn. 27
Leitsatz Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft dient i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG auch dann dem Gewerbebetrieb des an der Gesellschaft beteiligten Lebensversicherungsunternehmens, wenn es die Anteile an …
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BFH, 03.06.2025 – III R 12/22
Urteil · Rn. 17
Leitsatz 1. Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber ("en bloc"), wird durch die Drei-Objekt-Grenze ein für die erweiterte Kürz…
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BFH, 24.07.2025 – III R 23/23
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstü…
- FG Münster, 28.08.2024 – 2 K 1046/22 G Urteil · Rn. 14
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BFH, 13.06.2024 – III R 26/21
Urteil · Rn. 21
Leitsatz 1. NV: Verhilft der Vermieter von seniorengerechten Appartements seinen Mietern zum Abschluss von während der Dauer des Mietverhältnisses ordentlich unkündbaren Dienstleistungsverträgen zu einem nicht den Marktverhältnis…
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BFH, 20.04.2023 – III R 53/20
Urteil · Rn. 11
Leitsatz 1. Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuz…
- FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2019 – 6 K 6170/18 Urteil · Rn. 6
- FG Rheinland-Pfalz, 01.10.2013 – 1 K 2605/10 Urteil · Rn. 13
- FG Köln, 26.02.2025 – 3 K 2322/21 Urteil · Rn. 6
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BFH, 25.09.2018 – GrS 2/16
Beschluss · Rn. 96
Leitsatz Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grun…