Rechtsprechung / BFH, 19.12.2005 – VI R 30/05
Zitiert von 22 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 19.12.2005 – VI R 30/05
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BFH, 21.01.2010 – VI R 51/08
Urteil · Rn. 23
Leitsatz 1. Verpflegt der Arbeitgeber die Besatzungsmitglieder an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes unentgeltlich, so ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil dann kein Arbeitslohn, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arb…
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BFH, 10.07.2008 – VI R 21/07
Urteil · Rn. 17
Leitsatz Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a. F. bzw. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG. Die Vorschriften kommen demnach auch dann nicht zur…
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BFH, 10.04.2008 – VI R 66/05
Urteil · Rn. 14
Leitsatz Führt ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer eine längerfristige, jedoch vorübergehende berufliche Bildungsmaßnahme durch, so wird der Veranstaltungsort im Allgemeinen nicht zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte i. S.…
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BFH, 08.08.2013 – VI R 72/12
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet oder versetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 …
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BFH, 24.09.2013 – VI R 51/12
Urteil · Rn. 10
Leitsatz Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wiederholt für ein Jahr befristet an einem anderen Betriebsteil des Arbeitgebers als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitss…
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BFH, 08.08.2013 – VI R 27/12
Urteil · Rn. 15
Leitsatz NV: Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber für zwei Jahre befristet an einer anderen betrieblichen Einrichtung als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S…
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BFH, 15.05.2013 – VI R 41/12
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Auch Leiharbeitnehmern steht Verpflegungsmehraufwand nur in den Grenzen der Dreimonatsfrist nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG zu. Insoweit gilt für Leiharbeitnehmer nichts anderes als für andere auswärts tätige Ar…
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BFH, 08.08.2013 – VI R 59/12
Urteil · Rn. 15
Leitsatz Bei einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nach einer unbefristeten Versetzung ist eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte regelmäßige Arbeitsstätte anzunehm…
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BFH, 26.02.2014 – VI R 54/13
Urteil · Rn. 12
Leitsatz NV: Eine Kabinenchefin unterhält am Heimatflughafen ihrer Fluglinie auch dann keine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn sie diesen arbeitstäglich anfährt.
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BFH, 28.02.2013 – III R 94/10
Urteil
Leitsatz 1. Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Mo…
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BFH, 04.04.2006 – VI R 44/03
Urteil · Rn. 9
Leitsatz 1. Aufgrund der Neuregelung des Verpflegungsmehraufwands ab 1996 hat ein Steuerpflichtiger bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit einen Rechtsanspruch darauf, dass die gesetzlichen Pauschbeträge berücksichtigt werden.
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BFH, 24.02.2011 – VI R 66/10
Urteil · Rn. 10
Leitsatz Die Dreimonatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG) findet bei einer Fahrtätigkeit keine Anwendung (Änderung der Rechtsprechung) .
- FG Thüringen, 12.03.2014 – 3 K 786/13 Urteil · Rn. 15
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BFH, 17.02.2009 – VIII R 21/08
Urteil · Rn. 9
Leitsatz 1. Die Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für Verpflegung auch hinsichtlich der Personalkosten ab, der für die Bereitstellung der Verpflegung anteilig vom Steuerpflichtigen zu tragen ist.
- FG Niedersachsen, 24.10.2007 – 12 K 611/04 Urteil · Rn. 13
- FG Köln, 21.06.2006 – 7 K 5826/03 Urteil · Rn. 21
- FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 – 4 K 352/14 Urteil · Rn. 21
- FG Thüringen, 27.02.2014 – 2 K 663/13 Urteil · Rn. 6
- FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 – 1 K 2623/08 Urteil · Rn. 1
- FG Niedersachsen, 02.09.2009 – 7 K 2/07 Urteil
- FG Niedersachsen, 21.01.2010 – 14 K 281/07 Urteil · Rn. 15
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2009 – 3 K 46/09 Urteil · Rn. 6