Rechtsprechung / BFH, 30.06.2005 – III R 27/04
Zitiert von 21 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 30.06.2005 – III R 27/04
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BFH, 20.01.2016 – VI R 70/12
Urteil · Rn. 22
Leitsatz 1. NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. 2. NV: Pro…
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BFH, 30.06.2005 – III R 36/03
Urteil · Rn. 17
Leitsatz Kosten für die Aufhebung und Auseinandersetzung einer früher vereinbarten Gütergemeinschaft sind unabhängig davon, ob sie auf Antrag der Eheleute im Scheidungsverbund durch das Familiengericht oder außergerichtlich vor o…
- FG Schleswig, 21.02.2012 – 1 K 75/11 Urteil · Rn. 4
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BFH, 10.03.2016 – VI R 69/12
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1. NV: Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 anzuwendenden Fassung abziehbar…
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BFH, 10.03.2016 – VI R 38/13
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1. NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen . 2. NV: Dies …
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BFH, 28.04.2016 – VI R 15/15
Urteil · Rn. 17
Leitsatz 1. NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen . 2. NV: Dies …
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BFH, 18.02.2016 – VI R 56/13
Urteil · Rn. 20
Leitsatz NV: Rechtsanwaltskosten wegen eines Zivilprozesses, in dem sich der Steuerpflichtige gegen Unterhaltsansprüche seines Kindes und der Kindesmutter verteidigt, sind keine außergewöhnlichen Belastungen .
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BFH, 19.03.2013 – IX R 41/12
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1. Wer die Auflösung einer Grundstücksgemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen, bislang vermieteten Grundstücks im Wege der Teilungsversteigerung beantragt, kann die damit verbundenen Prozess- und Anwaltskosten …
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BFH, 15.06.2016 – VI R 26/13
Urteil · Rn. 17
Leitsatz NV: Es gehört zu den Aufgaben des FG als Tatsacheninstanz, das maßgebende ausländische Recht zu ermitteln. Hier: Zurückverweisung der Sache an das FG zur Feststellung, ob Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Sc…
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BFH, 20.01.2016 – VI R 66/12
Urteil · Rn. 19
Leitsatz 1. NV: Es wird daran festgehalten, dass Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit der Ehescheidung grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Das gilt für al…
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BFH, 04.08.2016 – VI R 63/14
Urteil · Rn. 16
Leitsatz NV: Zivilprozesskosten für familienrechtliche Streitigkeiten betreffende Verfahren in Zusammenhang mit der Ehescheidung außerhalb des sogenannten Zwangsverbunds (hier: Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen Zugewinnausg…
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BFH, 15.06.2016 – VI R 34/14
Urteil · Rn. 17
Leitsatz 1. NV: Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 geltenden Fassung abziehbar . 2…
- FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 – 4 K 1976/14 Urteil · Rn. 18
- FG Thüringen, 14.05.2014 – 3 K 830/13 Urteil · Rn. 11
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BFH, 15.06.2016 – VI R 25/14
Urteil · Rn. 18
Leitsatz NV: Mit einem Scheidungsfolgeprozess im Zusammenhang stehende Anwaltskosten, die durch eine zunächst im gemeinsamen Eigentum stehende Immobilie entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtige…
- FG Münster, 16.12.2013 – 7 K 2195/12 E Urteil · Rn. 7
- FG Hessen, 02.07.2013 – 13 K 985/13 Urteil · Rn. 2
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BFH, 28.04.2016 – VI R 5/15
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. NV: Kosten familienrechtlicher und sonstiger Regelungen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung außerhalb des sog. Zwangsverbunds sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen . 2. NV: Dies …
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BFH, 14.04.2016 – VI R 56/14
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1. NV: Mit dem Gerichtsverfahren verbundene Kosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG in der bis einschließlich 2012 anzuwendenden Fassung abziehbar…
- FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 – 1 K 59/13 Urteil · Rn. 2
- FG Thüringen, 26.10.2011 – 4 K 836/08 Urteil