Rechtsprechung / BFH, 01.03.2005 – IX R 58/03
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 01.03.2005 – IX R 58/03
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BFH, 17.08.2005 – IX R 23/03
Urteil · Rn. 26
Leitsatz 1. Auch dann, wenn jemand aufgrund eines Finanzierungskonzepts eine Sofortrente als abgekürzte Leibrente (Rente I) durch ein endfälliges Darlehen finanziert und die auszuzahlenden Rentenleistungen u. a. dazu verwendet, u…
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BFH, 25.05.2011 – IX R 22/10
Urteil · Rn. 15
Leitsatz 1. NV: Die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten hängt allein von der tatsächlichen Verwendung der Darlehensmittel ab. 2. NV: Wird zum Erwerb einer bestimmten Beteiligung zunächst ein Überziehungskredit in An…
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BFH, 24.10.2012 – IX R 35/11
Urteil · Rn. 18
Leitsatz NV: Schuldzinsen zur Finanzierung einer Zugewinnausgleichsforderung sind keine Werbungskosten und auch nicht aus sachlichen Billigkeitsgründen abziehbar.
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BFH, 09.02.2010 – VIII R 21/07
Urteil · Rn. 17
Leitsatz Darlehen aus Policendarlehen dienen auch dann i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten, wenn ein Teil dieser Kosten vor Eingang der Darlehensvaluta…
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BFH, 12.03.2019 – IX R 2/18
Urteil · Rn. 17
Leitsatz 1. NV: Eine gesonderte Zurechnung von Darlehen zu den Anschaffungskosten des fremdvermieteten Teils eines erworbenen und im Übrigen eigengenutzten Gebäudes scheidet aus, wenn der gesamte Kaufpreis von einem Girokonto an …
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BFH, 12.10.2011 – VIII R 49/09
Urteil · Rn. 16
Leitsatz Bezahlt der Steuerpflichtige mit Mitteln aus einem durch eine Lebensversicherung gesicherten Policendarlehen eine Zinsbegrenzungsprämie (Zinscap-Gebühr), dient das Darlehen nicht unmittelbar und ausschließlich der Finanz…
- FG Münster, 24.11.2022 – 10 K 954/19 F Urteil · Rn. 7
- FG Köln, 05.07.2017 – 3 K 2048/16 Urteil · Rn. 6
- BFH, 02.12.2014 – VIII R 16/12 Urteil · Rn. 20
- FG Baden-Württemberg, 20.02.2008 – 13 K 37/04 Urteil · Rn. 5
- FG Niedersachsen, 29.09.2005 – 16 K 193/02 Urteil · Rn. 10
- FG Münster, 20.07.2005 – 14 K 834/04 E Urteil · Rn. 22