Rechtsprechung / BFH, 27.07.2004 – VI R 43/03
Zitiert von 15 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 27.07.2004 – VI R 43/03
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BFH, 11.05.2005 – VI R 7/02
Urteil · Rn. 19
Leitsatz 1. Der Bezug einer Unterkunft an einer vorübergehenden beruflichen Tätigkeitsstätte (Einsatzwechseltätigkeit) begründet keine doppelte Haushaltsführung. Die mit einer solchen Auswärtstätigkeit verbundenen Fahrt- und Über…
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BFH, 11.05.2005 – VI R 16/04
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Sucht der Arbeitnehmer den Betrieb seines Arbeitgebers mit einer gewissen Nachhaltigkeit fortdauernd und immer wieder auf, um von dort aus seine berufliche Tätigkeit an ständig wechselnden auswärtigen Tätigkeitsstätten a…
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BFH, 11.05.2005 – VI R 70/03
Urteil · Rn. 28
Leitsatz 1. Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nicht anzusetzen.
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BFH, 19.12.2005 – VI R 30/05
Urteil · Rn. 7
Leitsatz Die Dreimonatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG) findet auch dann Anwendung, wenn ein Seemann auf einem Hochseeschiff auswärts eingesetzt wird.
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BFH, 15.05.2013 – VI R 41/12
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Auch Leiharbeitnehmern steht Verpflegungsmehraufwand nur in den Grenzen der Dreimonatsfrist nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG zu. Insoweit gilt für Leiharbeitnehmer nichts anderes als für andere auswärts tätige Ar…
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BFH, 28.02.2013 – III R 94/10
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. Ein selbständiger Unternehmensberater, der über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage in dem Betrieb eines Kunden auswärts tätig ist, kann Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Mo…
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BFH, 24.02.2011 – VI R 66/10
Urteil · Rn. 11
Leitsatz Die Dreimonatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG) findet bei einer Fahrtätigkeit keine Anwendung (Änderung der Rechtsprechung) .
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BFH, 17.02.2009 – VIII R 21/08
Urteil · Rn. 8
Leitsatz 1. Die Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für Verpflegung auch hinsichtlich der Personalkosten ab, der für die Bereitstellung der Verpflegung anteilig vom Steuerpflichtigen zu tragen ist.
- FG Münster, 21.04.2009 – 9 K 4639/05 E Urteil · Rn. 27
- FG Niedersachsen, 18.02.2008 – 4 K 1/07 Urteil · Rn. 3
- FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 – 4 K 1498/11 Urteil · Rn. 29
- FG Niedersachsen, 09.05.2012 – 4 K 216/11 Urteil
- FG Niedersachsen, 21.01.2010 – 14 K 281/07 Urteil · Rn. 13
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2009 – 3 K 46/09 Urteil · Rn. 10
- FG Köln, 11.12.2008 – 15 K 3336/08 Urteil · Rn. 13