Rechtsprechung / BFH, 09.07.2003 – V R 29/02
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 09.07.2003 – V R 29/02
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BFH, 05.08.2010 – V R 54/09
Urteil · Rn. 31
Leitsatz Die Verwaltung von Sporthallen sowie das Einziehen der Hallenmieten einschließlich des Mahnwesens und Vollstreckungswesens durch einen gemeinnützigen Verein gegen Entgelt im Auftrag einer Stadt ist weder nach § 4 Nr. 22 …
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BFH, 22.06.2016 – V R 46/15
Urteil · Rn. 53
Leitsatz 1. Ein selbständiger Erziehungsbeistand kann sich für die Steuerfreiheit der von ihm erbrachten Betreuungsleistungen auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL auch dann berufen, wenn die Kosten für diese Leistungen über e…
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BFH, 21.01.2015 – XI R 12/14
Urteil · Rn. 36
Leitsatz NV: Entspricht das FA dem Einspruchsbegehren des Einspruchsführers dadurch, dass es einer im Laufe des Einspruchsverfahrens eingereichten Steueranmeldung des Einspruchsführers mit entsprechendem Inhalt zustimmt, wird das…
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BFH, 24.07.2013 – XI R 14/11
Urteil
Leitsatz 1. Auch ein Kleinunternehmer (§ 19 UStG) muss eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben . 2. Berechnet ein Kleinunternehmer in einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Steuer nach den allgemeinen Vorschriften des UStG, ist…
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BFH, 27.07.2021 – V R 43/19
Beschluss · Rn. 32
Leitsatz 1. Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungs…
- FG Niedersachsen, 03.01.2008 – 16 K 558/04 Urteil · Rn. 20
- FG Hessen, 13.10.2016 – 4 K 1522/16 Urteil · Rn. 6
- FG Hamburg, 01.03.2023 – 5 K 93/22 Urteil · Rn. 11
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BFH, 24.07.2013 – XI R 31/12
Urteil · Rn. 17
Leitsatz Ein Kleinunternehmer kann mit einer nur für einen Unternehmensteil erstellten Umsatzsteuererklärung nicht rechtswirksam auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verzichten .
- FG Niedersachsen, 14.10.2010 – 16 K 216/10 Urteil · Rn. 6
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BFH, 23.09.2020 – XI R 34/19
Urteil · Rn. 17
Leitsatz Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wirkt auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume, bis er vom Steuerpflichtigen widerrufen wird. Das Überschreiten der Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des V…
- FG Köln, 26.06.2012 – 3 K 2961/07 Urteil · Rn. 6