Rechtsprechung / BFH, 05.06.2003 – IV R 18/02
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 05.06.2003 – IV R 18/02
-
BFH, 03.04.2014 – IV R 12/10
Urteil · Rn. 53
Leitsatz 1. Die Anwendung der §§ 16, 34 EStG setzt voraus, dass im Veräußerungszeitpunkt schon ein funktionsfähiger (Teil-)Betrieb gegeben ist . 2. Die Tarifbegünstigung eines Veräußerungsgewinns setzt nicht voraus, dass der Steu…
-
BFH, 17.03.2010 – IV R 41/07
Urteil · Rn. 21
Leitsatz Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG ist, auch wenn in Folge davon die originär gewerbliche Tätigkeit aufgegeben und fortan nur noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit entfa…
-
BFH, 22.01.2015 – IV R 10/12
Urteil · Rn. 46
Leitsatz NV: Beabsichtigt eine Einschiffsgesellschaft bei Abschluss des Bauvertrags noch den Betrieb des Schiffs, gibt sie die Eigenbetriebsabsicht jedoch später auf und veräußert das Schiff bzw. die Rechte aus dem Bauvertrag noc…
-
BFH, 26.06.2012 – VIII R 22/09
Urteil · Rn. 26
Leitsatz Eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung kann vorliegen, wenn ein Steuerberater eine Beratungspraxis veräußert, die er (neben anderen Praxen) als völlig selbständigen Betrieb erworben und bis zu ihrer Veräußerung im …
-
BFH, 04.11.2004 – IV R 17/03
Urteil · Rn. 18
Leitsatz Ist ein freiberuflich tätiger Arzt sowohl als Allgemeinmediziner als auch auf arbeitsmedizinischem Gebiet tätig, übt er zwei ihrer Art nach verschiedene Tätigkeiten aus. Die Veräußerung eines dieser Praxisteile stellt ei…
- FG Baden-Württemberg, 28.09.2004 – 10 K 59/02 Urteil · Rn. 3
- FG Münster, 08.03.2006 – 1 K 908/04 E,G Urteil · Rn. 20
- FG Hessen, 13.04.2011 – 12 K 1395/07 Urteil · Rn. 2
- FG Münster, 06.11.2008 – 3 K 2155/04 Erb Urteil · Rn. 8
- FG Düsseldorf, 08.12.2006 – 18 K 1071/03 G Urteil · Rn. 12
- FG Schleswig, 28.03.2006 – 5 K 216/03 Urteil · Rn. 4