Rechtsprechung / BFH, 26.02.2003 – VI R 160/99
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 26.02.2003 – VI R 160/99
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BFH, 28.02.2013 – VI R 58/11
Urteil · Rn. 24
Leitsatz 1. Die Zuwendung eines Dritten kann ausnahmsweise Arbeitslohn sein, wenn sie als Entgelt für eine Leistung beurteilt werden kann, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt,…
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BFH, 18.08.2005 – VI R 39/04
Urteil · Rn. 14
Leitsatz 1. Werden im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, so handelt es sich hierbei im Regelfall um ein "außerhäusliches" Ar…
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BFH, 06.12.2017 – VI R 41/15
Urteil · Rn. 9
Leitsatz Nutzt ein Miteigentümer allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er AfA und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als Werbungskosten geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung geme…
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BFH, 11.05.2010 – X B 183/09
Beschluss · Rn. 7
Leitsatz NV: Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil, das mehrere selbständige Streitgegenstände betrifft, kann auf bestimmte Steuerarten und/oder Streitjahre beschränkt werden. Eine …
- FG Niedersachsen, 20.08.2003 – 3 K 292/99 Urteil · Rn. 2
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2020 – 4 V 4016/20 Beschluss · Rn. 14
- FG Baden-Württemberg, 15.05.2009 – 10 K 3583/08 Urteil · Rn. 6
- FG Münster, 28.08.2001 – 11 K 1454/00 E Urteil · Rn. 25
- FG Köln, 20.05.2015 – 3 K 1146/13 Urteil · Rn. 23
- FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 – 12 K 12095/09 Urteil · Rn. 4
- FG Köln, 29.08.2007 – 10 K 839/04 Urteil · Rn. 6