Rechtsprechung / BFH, 26.02.2003 – VI R 125/01

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 26.02.2003 – VI R 125/01

  1. BFH, 18.08.2005 – VI R 39/04 Urteil · Rn. 14

    Leitsatz 1. Werden im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, so handelt es sich hierbei im Regelfall um ein "außerhäusliches" Ar…

  2. BFH, 09.11.2005 – VI R 19/04 Urteil · Rn. 7

    Leitsatz Liegen zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für einen beschränkten Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, nicht jedoch jene für einen unbeschränkten Abzug vor, so kann der auf 1 250 € begrenzte Abzugsr…

  3. BFH, 26.02.2003 – VI R 160/99 Urteil · Rn. 13

    Leitsatz Werden im Keller eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, so kann es sich hierbei um ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer handeln, das …

  4. BFH, 15.01.2013 – VIII R 7/10 Urteil · Rn. 13

    Leitsatz Ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG liegt auch dann vor, wenn sich die zu Wohnzwecken und die betrieblich genutzten Räume in einem ausschließlich vom Steuerpflichtigen genutzten Zweifamili…

  5. FG Köln, 13.05.2004 – 10 K 1408/99 Urteil · Rn. 17
  6. FG Niedersachsen, 02.06.2009 – 7 V 76/09 Beschluss
  7. FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 – 6 K 2045/09 Urteil · Rn. 17
  8. BFH, 08.10.2020 – VIII B 59/20 (AdV) Beschluss · Rn. 31

    Leitsatz NV: Eine Einbindung in die häusliche Sphäre fehlt in der Regel, wenn der Steuerpflichtige in einem Mehrfamilienhaus --zusätzlich zu seiner privaten Wohnung-- eine weitere Wohnung vollständig als Arbeitszimmer nutzt. Ausn…

  9. FG Köln, 20.05.2015 – 3 K 1146/13 Urteil · Rn. 24
  10. FG Hamburg, 10.06.2014 – 3 K 239/13 Urteil · Rn. 6
  11. FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 – 12 K 12095/09 Urteil · Rn. 4