Rechtsprechung / BFH, 26.02.2003 – VI R 125/01
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 26.02.2003 – VI R 125/01
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BFH, 18.08.2005 – VI R 39/04
Urteil · Rn. 14
Leitsatz 1. Werden im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, so handelt es sich hierbei im Regelfall um ein "außerhäusliches" Ar…
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BFH, 09.11.2005 – VI R 19/04
Urteil · Rn. 7
Leitsatz Liegen zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für einen beschränkten Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, nicht jedoch jene für einen unbeschränkten Abzug vor, so kann der auf 1 250 € begrenzte Abzugsr…
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BFH, 26.02.2003 – VI R 160/99
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Werden im Keller eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, so kann es sich hierbei um ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer handeln, das …
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BFH, 15.01.2013 – VIII R 7/10
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG liegt auch dann vor, wenn sich die zu Wohnzwecken und die betrieblich genutzten Räume in einem ausschließlich vom Steuerpflichtigen genutzten Zweifamili…
- FG Köln, 13.05.2004 – 10 K 1408/99 Urteil · Rn. 17
- FG Niedersachsen, 02.06.2009 – 7 V 76/09 Beschluss
- FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 – 6 K 2045/09 Urteil · Rn. 17
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BFH, 08.10.2020 – VIII B 59/20 (AdV)
Beschluss · Rn. 31
Leitsatz NV: Eine Einbindung in die häusliche Sphäre fehlt in der Regel, wenn der Steuerpflichtige in einem Mehrfamilienhaus --zusätzlich zu seiner privaten Wohnung-- eine weitere Wohnung vollständig als Arbeitszimmer nutzt. Ausn…
- FG Köln, 20.05.2015 – 3 K 1146/13 Urteil · Rn. 24
- FG Hamburg, 10.06.2014 – 3 K 239/13 Urteil · Rn. 6
- FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 – 12 K 12095/09 Urteil · Rn. 4