Rechtsprechung / BFH, 01.08.2002 – V R 17/01
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 01.08.2002 – V R 17/01
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BFH, 30.04.2009 – V R 4/07
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG durch Übertragung eines vermieteten oder verpachteten bebauten Grundstücks liegt auch dann vor, wenn dieses nur teilweise vermietet oder verpachtet ist, die nicht genu…
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BFH, 29.08.2012 – XI R 10/12
Urteil · Rn. 22
Leitsatz Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG setzt keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers voraus .
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BFH, 26.06.2019 – XI R 3/17
Urteil · Rn. 52
Leitsatz 1. Überträgt die frühere Organträgerin ein ihr gehörendes Grundstück im Rahmen der Beendigung der Organschaft auf die frühere Organgesellschaft als Erwerberin, liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor, wenn d…
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BFH, 24.02.2021 – XI R 8/19
Urteil · Rn. 25
Leitsatz Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete --teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete-- Grundstück nach …
- FG Köln, 12.12.2006 – 8 K 1130/05 Urteil · Rn. 14
- FG Schleswig, 14.03.2024 – 4 K 76/23 Urteil · Rn. 8
- FG Baden-Württemberg, 28.09.2004 – 10 K 59/02 Urteil · Rn. 7
- FG Schleswig, 14.03.2024 – 4 K 75/23 Urteil · Rn. 8
- FG Hessen, 21.03.2022 – 6 K 893/19 Urteil · Rn. 10
- FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 – 6 K 2485/13 Urteil
- FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 – 3 K 654/18 Urteil · Rn. 8
- FG Köln, 12.06.2013 – 3 K 1178/07 Urteil · Rn. 22