Rechtsprechung / BFH, 16.04.2002 – VIII R 76/01
Zitiert von 20 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 16.04.2002 – VIII R 76/01
-
BFH, 04.11.2003 – VIII R 43/02
Urteil · Rn. 6
Leitsatz Bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist auf den Kalendermonat abzustellen.
-
BFH, 09.02.2012 – III R 73/09
Urteil · Rn. 11
Leitsatz 1. Die eigenen Einkünfte eines Kindes werden durch dessen Unterhaltsleistungen an sein eigenes Kind (Enkelkind des Kindergeldberechtigten) grundsätzlich nicht gemindert. 2. Die im Jahr 2002 als außergewöhnliche Belastung…
-
BFH, 22.12.2011 – III R 8/08
Beschluss · Rn. 12
Leitsatz Erhält das verheiratete Kind eines Kindergeldberechtigten von seinem getrennt lebenden Ehegatten keine Unterhaltszahlungen, so darf der Unterhaltsanspruch nicht als Bezug i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG berücksichtigt w…
-
BFH, 11.04.2013 – III R 35/11
Urteil · Rn. 15
Leitsatz 1. Monatlich wiederkehrende Einkünfte und Bezüge, die im Rahmen der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG durchzuführenden --monatsbezogenen-- Vergleichsrechnung nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG zu erfassen sind und de…
-
BFH, 28.01.2004 – VIII R 21/02
Urteil · Rn. 8
Leitsatz Bei der Prüfung der Frage, ob Einkünfte und Bezüge eines volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindes den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG übersteigen, sind Geldzuwendungen von dritter Seite jedenfalls da…
-
BFH, 09.09.2015 – XI R 9/14
Urteil · Rn. 35
Leitsatz NV: Nach der Rechtsprechung des BFH zur Änderung von Kindergeldfestsetzungen wegen nachträglicher Kenntnis vom Überschreiten der Einkünfte- und Bezügegrenze nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr.…
-
BFH, 24.01.2013 – V R 42/11
Urteil · Rn. 27
Leitsatz NV: Die Einkünfte eines Kindes werden durch dessen Unterhaltsleistungen an sein eigenes Kind grundsätzlich nicht gemindert. Ein sog. "Kinderfreibetrag" nach Abschn. 63.4.3.4 DAFamEStG 2011 ist daher nicht zu berücksichti…
-
BFH, 27.10.2004 – VIII R 35/04
Urteil · Rn. 9
Leitsatz Erzielt ein Kind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und bildet es im Rahmen seiner Gewinnermittlung eine Ansparrücklage gemäß § 7g EStG, so gehört der Betrag der Ansparrücklage jedenfalls nach der im Jahr 1998 geltenden Rechts…
-
BFH, 14.05.2002 – VIII R 57/00
Urteil · Rn. 8
Leitsatz Das einem Zivildienstleistenden gezahlte Entlassungsgeld entfällt auf die Zeit nach Beendigung des Zivildienstes. Es gehört zu den Bezügen i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und ist in voller Höhe im Jahr des Zuflusses zu…
-
BFH, 17.12.2009 – III R 74/07
Urteil · Rn. 11
Leitsatz Entstehen dem Kind als Folge eines Unfalls Aufwendungen zur Heilung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erstattet werden, ist die als Bezug anzusetzende Verletztenre…
-
BFH, 22.12.2011 – III R 69/09
Urteil · Rn. 11
Leitsatz 1. Erzielt ein Kind Gewinneinkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG, sind diese auch im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht nach dem Zuflussprinzip zu erfassen, soweit sich aus den Regeln über die Gewinnermittlung (§…
-
BFH, 09.04.2014 – III B 143/13
Beschluss · Rn. 9
Leitsatz 1. NV: Hält der Beschwerdeführer es für grundsätzlich bedeutsam, ob eine Halbwaisenrente in der Berechnung der gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (in der bis zum VZ 2011 geltenden Fassung) kindergeldschädlichen Einkünfte und …
-
BFH, 16.02.2023 – III R 23/22
Urteil · Rn. 24
Leitsatz 1. Die Fähigkeit des volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs seines gesamten existenziellen Lebensbedarfs einerseits und der finanziellen Mittel --seiner Einkünfte und Bezüge-- and…
- FG Köln, 15.05.2008 – 10 K 3926/07 Urteil · Rn. 10
- FG Niedersachsen, 13.12.2011 – 14 K 82/11 Urteil · Rn. 7
- FG Düsseldorf, 12.10.2011 – 7 K 2181/10 Kg Urteil · Rn. 12
- FG Köln, 07.10.2004 – 4 K 785/02 Urteil · Rn. 2
- FG Münster, 04.03.2004 – 8 K 2435/02 Kg Urteil · Rn. 9
- FG Niedersachsen, 29.08.2003 – 1 K 246/03 Urteil · Rn. 4
- FG Niedersachsen, 16.04.2003 – 7 K 723/98 Ki Urteil · Rn. 45