Rechtsprechung / BFH, 10.04.2002 – VI R 154/00
Zitiert von 17 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 10.04.2002 – VI R 154/00
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BFH, 11.05.2005 – VI R 7/02
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. Der Bezug einer Unterkunft an einer vorübergehenden beruflichen Tätigkeitsstätte (Einsatzwechseltätigkeit) begründet keine doppelte Haushaltsführung. Die mit einer solchen Auswärtstätigkeit verbundenen Fahrt- und Über…
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BFH, 18.06.2009 – VI R 61/06
Urteil · Rn. 11
Leitsatz Der Einsatz eines Arbeitnehmers auf einem Fahrzeug auf dem Betriebsgelände bzw. unter Tage im Bergwerk des Arbeitgebers stellt keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG dar.
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BFH, 19.12.2005 – VI R 30/05
Urteil · Rn. 10
Leitsatz Die Dreimonatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG) findet auch dann Anwendung, wenn ein Seemann auf einem Hochseeschiff auswärts eingesetzt wird.
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BFH, 16.11.2005 – VI R 12/04
Urteil · Rn. 16
Leitsatz Ein Soldat der Bundesmarine kann für die ersten drei Monate eines jeden vorübergehenden Einsatzes an Bord eines Schiffes Verpflegungsmehraufwendungen wegen Auswärtstätigkeit geltend machen.
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BFH, 04.04.2006 – VI R 44/03
Urteil · Rn. 9
Leitsatz 1. Aufgrund der Neuregelung des Verpflegungsmehraufwands ab 1996 hat ein Steuerpflichtiger bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit einen Rechtsanspruch darauf, dass die gesetzlichen Pauschbeträge berücksichtigt werden.
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BFH, 07.07.2004 – VI R 11/04
Urteil · Rn. 9
Leitsatz Ein Berufsfeuerwehrmann, der während der Dienstzeit grundsätzlich in der Feuerwache anwesend sein muss, dort stets Arbeiten zu verrichten hat und nach jedem Einsatz dorthin zurückkehrt, übt weder eine Fahr- noch eine Ein…
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BFH, 18.05.2004 – VI R 70/98
Urteil · Rn. 16
Leitsatz Erbringt ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung vorübergehend außerhalb der Wohnung und des dauerhaften Mittelpunkts seiner beruflichen Tätigkeit, so begründet er dort auch nach Ablauf von drei Monaten keine (weitere) Ar…
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BFH, 08.10.2014 – VI R 7/13
Beschluss · Rn. 13
Leitsatz 1. Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg und nutzt daraufhin eine bereits vorhandene Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt (so…
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BFH, 17.02.2009 – VIII R 21/08
Urteil · Rn. 9
Leitsatz 1. Die Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für Verpflegung auch hinsichtlich der Personalkosten ab, der für die Bereitstellung der Verpflegung anteilig vom Steuerpflichtigen zu tragen ist.
- BAG, 29.09.2004 – 10 AZR 89/04 Urteil · Rn. 25
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BFH, 10.12.2015 – VI R 7/15
Beschluss · Rn. 11
Leitsatz NV: Der in einer dauerhaften, ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers tätige Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb auswärts tätig, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder …
- FG Niedersachsen, 30.10.2015 – 9 K 105/12 Urteil · Rn. 40
- FG Düsseldorf, 21.10.2013 – 11 K 2103/12 E Urteil · Rn. 6
- FG Düsseldorf, 24.11.2010 – 7 K 1574/10 E Urteil · Rn. 10
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2006 – 10 K 62/05 Urteil · Rn. 7
- FG Hessen, 04.05.2016 – 6 K 324/14 Urteil · Rn. 3
- FG Köln, 21.10.2011 – 4 K 2532/08 Urteil · Rn. 18