Rechtsprechung / BFH, 29.11.2001 – IV R 65/00
Zitiert von 14 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 29.11.2001 – IV R 65/00
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BFH, 20.11.2003 – IV R 5/02
Urteil · Rn. 23
Leitsatz 1. Die vermögensverwaltende Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer.
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BFH, 08.04.2008 – VIII R 73/05
Urteil · Rn. 41
Leitsatz Beteiligt sich eine sogenannte Freiberufler-Kapitalgesellschaft mitunternehmerisch an einer Freiberufler-Personengesellschaft, so erzielt die Personengesellschaft insgesamt gewerbliche Einkünfte.
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BFH, 28.08.2003 – IV R 69/00
Urteil · Rn. 26
Leitsatz 1. Die Ähnlichkeit eines Heilhilfsberufs ohne staatliche Regelung mit dem Katalogberuf des Krankengymnasten scheitert nicht daran, dass der Steuerpflichtige keine staatliche Erlaubnis zur Führung seiner Berufsbezeichnung…
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BFH, 18.09.2003 – X R 2/00
Urteil · Rn. 26
Leitsatz 1. Die Erhebung der Gewerbesteuer führt weder zu einem übermäßigen Eingriff in Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden noch stellt sie eine Verletzung des Gleichheitssatzes dar.
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BFH, 16.05.2002 – IV R 94/99
Urteil · Rn. 19
Leitsatz Ein selbständig tätiger Verkehrsflugzeugführer erzielt in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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BFH, 19.09.2002 – IV R 45/00
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. Ein Fußreflexzonenmasseur ist mangels gesetzlicher Berufsregelungen nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig.
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BFH, 18.04.2007 – XI R 29/06
Urteil · Rn. 16
Leitsatz Weist ein Steuerpflichtiger, der über keinen Abschluss an einer (Fach-) Hochschule oder Bergakademie verfügt und als Systemberater auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung selbständig tätig ist, nicht nach, da…
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BFH, 03.12.2003 – IV B 192/03
Beschluss · Rn. 14
Leitsatz 1. An der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG bestehen keine ernstlichen Zweifel.
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BFH, 14.07.2015 – XI B 41/15
Beschluss · Rn. 11
Leitsatz NV: Es ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt und deshalb nicht klärungsbedürftig, dass die Umsatzsteuer keine Verbrauchsteuer i.S. des 3 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ist. Die unionsrechtliche Einordnung der Umsatzst…
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BFH, 20.03.2003 – IV R 69/00
Beschluss · Rn. 21
Leitsatz Anfrage des IV. Senats an den XI. Senat des BFH: Setzt die Ähnlichkeit eines nicht in § 18 EStG aufgeführten Heilhilfsberufs mit dem Beruf des Krankengymnasten eine staatliche Erlaubnis voraus?
- FG Hamburg, 09.05.2019 – 2 K 342/17 Urteil · Rn. 12
- FG Köln, 01.12.2005 – 15 K 1555/05 Urteil · Rn. 20
- FG Münster, 22.11.2005 – 13 K 3370/00 G,F Urteil · Rn. 20
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BFH, 13.02.2003 – IV R 49/01
Urteil
Leitsatz Im Jahr 1994 übte eine Sprachheilpädagogin in Niedersachsen noch nicht eine den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Heilberufen ähnliche Tätigkeit aus. Möglicherweise war sie aber unterrichtend oder erzieherisch tätig. …