Rechtsprechung / BFH, 29.08.2000 – VIII R 1/00
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 29.08.2000 – VIII R 1/00
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BFH, 15.06.2004 – VIII R 7/01
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Der Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer, soweit auf der Seite des Veräußerers und auf der Seite des Erwerbers dieselben Personen Mitunternehmer sind.
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BFH, 16.06.2011 – IV R 11/08
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Ist in einem an eine Personengesellschaft gerichteten bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid i.S. von § 10a GewStG der Fehlbetrag nicht um den Anteil eines ausgeschiedenen Mitunternehmers gekürzt worden, steht de…
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BFH, 17.12.2014 – I R 39/14
Urteil · Rn. 8
Leitsatz 1. An der in ständiger Spruchpraxis des BFH sowie in ständiger Verwaltungspraxis vertretenen sog. gebrochenen oder eingeschränkten Einheitstheorie ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags im gewerbesteuerrechtlichen Org…
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BFH, 14.03.2006 – I R 1/04
Urteil · Rn. 15
Leitsatz 1. Die durch das UntStFG geschaffenen gesetzlichen Regelungen zur sog. Mehrmütterorganschaft sind verfassungsgemäß. Sie verstoßen nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Rückwirkungsve…
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BFH, 22.01.2004 – III R 19/02
Urteil · Rn. 24
Leitsatz 1. Ist Organträger eine natürliche Person, sind Gewinne aus der Veräußerung von Teilbetrieben der Organgesellschaft nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 34 EStG zu unterwerfen.
- FG Münster, 20.09.2016 – 9 K 3911/13 F Beschluss · Rn. 26
- FG Hessen, 18.05.2010 – 8 K 3137/06 Urteil · Rn. 2
- FG Köln, 15.06.2023 – 10 K 1196/17 Urteil
- FG Münster, 21.03.2023 – 11 K 2517/21 G Urteil · Rn. 22
- FG Hamburg, 02.03.2016 – 6 K 260/14 Urteil
- FG Niedersachsen, 07.12.2005 – 2 K 637/98 Urteil · Rn. 11