Rechtsprechung / BFH, 14.03.2000 – IX R 8/97
Zitiert von 13 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 14.03.2000 – IX R 8/97
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BFH, 27.06.2017 – IX R 37/16
Urteil · Rn. 12
Leitsatz 1. Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 …
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BFH, 28.11.2001 – X R 27/01
Urteil · Rn. 7
Leitsatz 1. Wird eine Wohnung durch einen Gästevermittlungsvertrag zur kurzfristigen Vermietung an ständig wechselnde Feriengäste bestimmt, so liegt auch dann keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 ESt…
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BFH, 15.12.2005 – III R 27/05
Urteil · Rn. 14
Leitsatz Wohnungen, deren einzelne Zimmer in der Regel für zwölf Monate an obdachlose Suchtkranke vermietet werden, um sie auf ein selbständiges Wohnen vorzubereiten, dienen der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken i. S. des …
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BFH, 30.09.2003 – IX R 7/03
Urteil · Rn. 9
Leitsatz Ein Pflegezimmer, in dem sich ein Bewohner mangels Kochgelegenheit nicht selbst verpflegen kann und über das er nicht die tatsächliche Sachherrschaft ausübt, dient nicht Wohnzwecken i. S. des § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buch…
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BFH, 30.09.2003 – IX R 2/00
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Ein Pflegegebäude, in dem ein Bewohner nicht die tatsächliche Sachherrschaft über seine Unterkunft ausübt, dient nicht Wohnzwecken i. S. des § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 1990.
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BFH, 30.09.2003 – IX R 9/03
Urteil · Rn. 8
Leitsatz Eine Eigentumswohnung, die in der Wohnform des "betreuten Wohnens" genutzt wird, dient regelmäßig Wohnzwecken i. S. des § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i. V. m. § 7 Abs. 5a EStG, § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG a. F.
- BFH, 04.09.2000 – IX R 75/99 Urteil · Rn. 9
- FG Köln, 22.11.2002 – 14 K 3507/01 Urteil · Rn. 8
- FG Baden-Württemberg, 15.05.2012 – 8 K 1936/09 Urteil · Rn. 27
- FG Saarland, 24.09.2003 – 1 K 62/02 Urteil · Rn. 2
- FG Hamburg, 30.11.2017 – 3 V 194/17 Beschluss · Rn. 7
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BFH, 07.07.2011 – III R 91/08
Urteil · Rn. 15
Leitsatz Zur Vermietung bestimmte Wohnungen können auch dann fremden Wohnzwecken dienen, wenn sie während des Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen.
- FG Münster, 20.07.2004 – 6 K 4015/02 I Urteil · Rn. 9