Rechtsprechung / BFH, 02.02.2000 – XI R 38/98

Zitiert von 12 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 02.02.2000 – XI R 38/98

  1. BFH, 19.09.2002 – IV R 45/00 Urteil · Rn. 26

    Leitsatz 1. Ein Fußreflexzonenmasseur ist mangels gesetzlicher Berufsregelungen nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig.

  2. BFH, 29.11.2001 – IV R 65/00 Urteil · Rn. 13

    Leitsatz Übt ein in Niedersachsen ausgebildeter und nach dortigem Landesrecht anerkannter medizinischer Fußpfleger seine Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen aus, das entsprechende Bestimmungen nicht kennt, so ist der Fußpfleger – je…

  3. BFH, 29.09.2020 – VIII R 10/17 Urteil · Rn. 16

    Leitsatz 1. Eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist --über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten hinaus-- auf die umfassende Schulung des menschlichen Charakters und die Bildung der Persö…

  4. BFH, 09.05.2017 – VIII R 11/15 Urteil · Rn. 15

    Leitsatz 1. Die Betreiberin einer Blindenführhundeschule erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. 2. Eine "unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit" i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfordert ein Tätigwerden gegenüber Menschen. 3.…

  5. FG Köln, 01.06.2017 – 15 K 243/14 Urteil · Rn. 9
  6. FG Düsseldorf, 25.01.2005 – 17 K 572/02 G Urteil · Rn. 10
  7. BFH, 23.10.2018 – VIII B 44/18 Beschluss · Rn. 5

    Leitsatz NV: Die Vermittlung von Kenntnissen über die Produkte eines spezifischen Auftraggebers gegenüber Fachhändlern ist keine unterrichtende Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn sie sich nicht als Wissensvermitt…

  8. BFH, 14.02.2013 – III B 67/12 Beschluss · Rn. 5

    Leitsatz 1. NV: Die Frage, ob die Tätigkeit eines Disability Managers zu Einkünften gemäß § 18 EStG führt, hat keine grundsätzliche Bedeutung . 2. NV: Zur Annahme eines "ähnlichen Berufs" reicht die Ähnlichkeit zum "Freiberufler …

  9. FG Hessen, 20.07.2016 – 8 K 86/11 Urteil · Rn. 4
  10. FG Köln, 15.12.2005 – 10 K 3800/02 Urteil · Rn. 9
  11. FG Köln, 01.12.2005 – 15 K 1555/05 Urteil · Rn. 22
  12. BFH, 13.02.2003 – IV R 49/01 Urteil

    Leitsatz Im Jahr 1994 übte eine Sprachheilpädagogin in Niedersachsen noch nicht eine den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Heilberufen ähnliche Tätigkeit aus. Möglicherweise war sie aber unterrichtend oder erzieherisch tätig. …