Rechtsprechung / BFH, 28.10.1999 – III R 55/97

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 28.10.1999 – III R 55/97

  1. BFH, 28.02.2013 – III R 35/12 Urteil · Rn. 11

    Leitsatz Der Aufzug in einer Bäckerei, dessen Hauptzweck darin besteht, die für die Herstellung der Backwaren benötigten Materialien zu den verschiedenen Produktionsebenen zu befördern, stellt eine Betriebsvorrichtung dar.

  2. BFH, 29.03.2001 – III R 1/99 Urteil · Rn. 30

    Leitsatz Für die erstmalige Festsetzung der Investitionszulage besteht eine Anlaufhemmung weder nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 noch nach § 170 Abs. 3 AO 1977. Die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO 1977 greift indes für die Aufhebung od…

  3. BFH, 24.05.2007 – II R 68/05 Urteil · Rn. 21

    Leitsatz Ein mit dem Untergrund fest verbundenes öffentliches Toilettenhäuschen mit einer Grundfläche von 8 qm und einem Gewicht von 3 t, das mit einer automatischen Türöffnung und mit einer Anlage zur automatischen Reinigung der…

  4. BFH, 07.09.2000 – III R 48/97 Urteil · Rn. 10

    Leitsatz Der Späneofen einer Tischlerei, der neben der Abfallbeseitigung der Erzeugung von Wärme für das Betriebsgebäude dient, stellt grundsätzlich keine Betriebsvorrichtung dar, für die der Steuerpflichtige eine Investitionszul…

  5. BFH, 09.08.2001 – III R 43/98 Urteil · Rn. 34

    Leitsatz 1. Eine in ein als Friseursalon genutztes Gebäude nachträglich vom Eigentümer eingebaute Be- und Entlüftungsanlage, die dem Schutz von Personal und Kunden vor gesundheitsgefährdenden Emissionen bei der Herstellung von Fr…

  6. BFH, 05.09.2002 – III R 8/99 Urteil · Rn. 11

    Leitsatz 1. Eine Wärmerückgewinnungsanlage ist nicht schon deshalb als Betriebsvorrichtung zu beurteilen, weil es sich bei den Kühlzellen, deren abgegebene Wärme durch die Anlage aufbereitet wird, um Betriebsvorrichtungen handelt…

  7. BFH, 13.12.2001 – III R 21/98 Urteil · Rn. 7

    Leitsatz Eine in einem Lagergebäude eingebaute Brandmeldeanlage ist keine Betriebsvorrichtung und damit kein investitionszulagenbegünstigtes bewegliches Wirtschaftsgut.

  8. BFH, 28.09.2000 – III R 26/99 Urteil · Rn. 14

    Leitsatz Eine Tankstellenüberdachung mit einer Fläche von mehr als 400 qm ist bewertungsrechtlich und damit auch investitionszulagenrechtlich als Gebäude und nicht als bewegliches Wirtschaftsgut zu beurteilen.

  9. BFH, 16.10.2000 – VII R 27/98 Beschluss · Rn. 6

    Leitsatz Eine Stromerzeugungsanlage, die lediglich mit ihrem bloßen Gewicht auf dem Boden aufliegt, sei es unmittelbar oder mittelbar unter Dazwischenlegen anderer Gegenstände, ist in der Regel nicht mit dem Boden fest verbunden …

  10. FG Thüringen, 28.06.2011 – 4 K 609/10 Urteil · Rn. 5
  11. LG Duisburg, 24.07.2006 – 2 O 507/05 Urteil · Rn. 8