Rechtsprechung / BFH, 16.09.1999 – IX R 42/97
Zitiert von 14 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 16.09.1999 – IX R 42/97
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BFH, 20.06.2012 – IX R 67/10
Urteil
Leitsatz Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach eine…
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BFH, 08.04.2014 – IX R 45/13
Urteil
Leitsatz 1. Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach e…
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BFH, 23.09.2003 – IX R 20/02
Urteil
Leitsatz Löst ein Steuerpflichtiger seine Darlehensschuld vorzeitig ab, um sein bisher vermietetes Objekt lastenfrei übereignen zu können, so kann er die dafür an den Darlehensgeber zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung auc…
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BFH, 12.10.2005 – IX R 28/04
Urteil
Leitsatz Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem Auslaufen der sog. großen Überga…
- FG Köln, 30.03.2004 – 8 K 2807/99 Urteil
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BFH, 16.06.2011 – IX B 72/11
Beschluss
Leitsatz 1. NV: Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird vorläufiger Rechtsschutz durch AdV nach § 69 Abs. 3 FGO gewährt, wenn die Finanzbehörde die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte ganz oder teilweise abgeleh…
- FG Baden-Württemberg, 13.07.2009 – 9 K 251/07 Urteil
- FG Münster, 06.05.2004 – 3 K 2356/02 E,Ki Urteil
- FG Münster, 25.02.2004 – 1 K 5537/01 E,F Urteil
- FG Düsseldorf, 30.05.2011 – 9 V 1474/11 A (F) Beschluss
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2005 – 10 K 367/04 Urteil
- FG Niedersachsen, 28.06.2005 – 13 K 613/03 Urteil
- FG Köln, 27.05.2003 – 6 K 155/00 Urteil
- FG Köln, 27.05.2003 – 8 K 155/00 Urteil