Rechtsprechung / BFH, 10.03.1999 – XI R 28/98
Zitiert von 21 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 10.03.1999 – XI R 28/98
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BFH, 24.04.2013 – II R 53/10
Urteil
Leitsatz 1. Bestellen zwei Grundstückseigentümer an ihren Grundstücken ein Gesamterbbaurecht, liegen zwei Erwerbsvorgänge i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG vor . 2. "Bestimmter Sachverhalt" i.S. des § 174 A…
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BFH, 24.04.2008 – IV R 50/06
Urteil
Leitsatz 1. Hat ein Steuerpflichtiger wegen unzutreffender Aufteilung des Gewinns Einspruch nur für das Vorjahr eingelegt, beantragt er damit nicht zugleich konkludent, die Einkommensteuer für das Folgejahr heraufzusetzen.
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BFH, 19.08.2015 – X R 50/13
Urteil
Leitsatz 1. Ein bestimmter Sachverhalt i.S. des § 174 AO ist der einzelne Lebensvorgang im Sinne eines Sachverhaltskomplexes, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft. 2. Auch im Rahmen des § 174 Abs. 4 AO muss der dem geänder…
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BFH, 14.11.2012 – I R 53/11
Urteil
Leitsatz 1. NV: Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert w…
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BFH, 23.06.2004 – X R 59/01
Urteil
Leitsatz Der Gewerbesteuermessbescheid ist nach § 35b Abs. 1 Satz 1 GewStG auch dann aufzuheben oder zu ändern, wenn die vorausgegangene Aufhebung oder Änderung des Einkommensteuerbescheids darauf beruht, dass die Tätigkeit des S…
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BFH, 11.05.2010 – IX R 25/09
Urteil
Leitsatz Die Änderung eines Steuerbescheides gemäß § 174 Abs. 4 AO kommt nur in Betracht, wenn der Antrag oder Rechtsbehelf des Steuerpflichtigen spezifisch auf die Änderung des vorausgegangenen Bescheides gerichtet war .
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BFH, 14.03.2012 – XI R 2/10
Urteil
Leitsatz Die Entscheidung des FA darüber, ob im Fall einer irrigen Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid nach § 174 Abs. 4 AO nachträglich geändert wird, ist keine Ermessensentscheidung.
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BFH, 04.05.2011 – I R 67/10
Urteil
Leitsatz NV: Die Überprüfung eines mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Bescheids i.S.d. § 100 Abs. 2 Satz 3 2. Halbs. FGO ist angesichts der Rechtskraft des vorangegangenen Urteils grundsätzlich darauf beschränkt, ob das FA die …
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BFH, 06.09.2000 – XI R 18/00
Urteil
Leitsatz Die Bilanzberichtigung für Zwecke der Festsetzung der Gewerbesteuer hindert nicht die entsprechende einkommensteuerrechtliche Korrektur in einem späteren Veranlagungszeitraum.
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BFH, 28.01.2009 – X R 27/07
Urteil
Leitsatz Ein Steuerbescheid kann auch dann nach § 174 Abs. 4 AO geändert werden, wenn die Änderungsmöglichkeit vor Erlass des erstmaligen Steuerbescheids eingetreten ist.
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BFH, 04.02.2016 – III R 12/14
Urteil
Leitsatz 1. Wird der Gewerbesteuermessbescheid aufgrund eines Rechtsbehelfs aufgehoben, weil der Steuerpflichtige eine selbständige Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ausübt, ist das FA nach § 174 Abs. 4 AO im Grundsatz be…
- BFH, 02.12.1999 – II B 17/99 Beschluss
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BFH, 17.03.2022 – XI R 5/19
Urteil
Leitsatz 1. Wurden Umsätze in Änderungsbescheiden zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zunächst rechtsirrig als umsatzsteuerpflichtig (und eine Umsatzsteuerverbindlichkeit auslösend) berücksichtigt, darf das Finanzamt, wenn es…
- FG Münster, 11.09.2007 – 14 K 5023/06 E Urteil
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BFH, 19.08.2015 – X R 51/13
Urteil
Leitsatz 1. NV: Ein bestimmter Sachverhalt i.S.d. § 174 AO ist der einzelne Lebensvorgang im Sinne eines Sachverhaltskomplexes, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft. 2. NV: Auch im Rahmen des § 174 Abs. 4 AO muss der dem g…
- FG Thüringen, 27.11.2013 – 3 K 291/13 Urteil
- FG Saarland, 26.11.2025 – 1 K 1174/23 Urteil
- FG Niedersachsen, 24.05.2023 – 6 K 75/21 Urteil
- FG Düsseldorf, 13.03.2014 – 14 K 3588/11 E Urteil
- FG Baden-Württemberg, 19.07.2006 – 2 K 158/04 Urteil
- FG Köln, 17.10.2011 – 7 K 3218/09 Urteil