Rechtsprechung / BFH, 24.03.1998 – I R 20/94
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 24.03.1998 – I R 20/94
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BFH, 30.08.2001 – IV R 30/99
Urteil
Leitsatz 1. Das Wahlrecht auf Gewinnübertragung nach § 6c EStG kann bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung ausgeübt werden; seine Ausübung ist daher auch nach Ergehen eines Urteils in der Tatsacheninst…
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BFH, 12.12.2000 – VIII R 10/99
Urteil
Leitsatz 1. Voraussetzungen der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG.
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BFH, 12.05.2015 – VIII R 14/13
Urteil
Leitsatz 1. Der zeitlich unbefristete Antrag auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG kann nach der Unanfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheids nur dann zu einer Änderung der Einkommensteuerfestsetzung führen, wenn die Vora…
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BFH, 25.10.2007 – III R 39/04
Urteil
Leitsatz 1. Der Steuerpflichtige kann innerhalb des Begünstigungszeitraums von fünf Jahren frei wählen, in welcher Höhe er die Sonderabschreibungen nach § 4 FördG im einzelnen Kalenderjahr in Anspruch nimmt.
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BFH, 22.01.2004 – IV R 65/02
Urteil
Leitsatz 1. Die für die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung erforderliche Funktionsgleichheit des Ersatzwirtschaftsguts ist grundsätzlich nur erfüllt, wenn das neue Wirtschaftsgut in demselben Betrieb hergestellt oder an…
- FG Münster, 31.03.2004 – 8 K 6492/01 F Urteil
- FG Münster, 17.12.2003 – 1 K 7673/00 F Urteil
- FG Niedersachsen, 06.04.2022 – 3 K 20/22 Urteil
- FG Niedersachsen, 24.11.2004 – 9 K 446/01 Urteil
- VG Köln, 11.03.2004 – 20 K 3773/01 Urteil
- FG Niedersachsen, 19.06.2001 – 15 K 468/98 Urteil
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BFH, 20.09.1995 – I R 176/94
Urteil
Leitsatz 1. Für die Frage, ob § 237 Abs. 1 AO 1977 i. d. F. vor oder nach Inkrafttreten des StBereinG 1986 anzuwenden ist, ist auf den Zeitpunkt der Entstehung des geltend gemachten Zinsanspruchs abzustellen.