Rechtsprechung / BFH, 27.11.1996 – X R 85/94

Zitiert von 19 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 27.11.1996 – X R 85/94

  1. BFH, 03.03.2004 – X R 14/01 Urteil · Rn. 31

    Leitsatz 1. Eine private Versorgungsrente ist nicht als Sonderausgabe (dauernde Last bzw. Leibrente gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) abziehbar, wenn Abweichungen vom Vereinbarten bei der tatsächlichen Durchführung des Übergabevert…

  2. BFH, 27.08.1997 – X R 54/94 Urteil · Rn. 10

    Leitsatz Wird ein ertragloses Grundstück (mit aufstehendem Rohbau) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, sind im Zusammenhang hiermit vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergeber…

  3. BFH, 16.06.2004 – X R 50/01 Urteil · Rn. 15

    Leitsatz 1. Wird ein anlässlich der Übergabe von Vermögen zur Vorwegnahme der Erbfolge zugunsten des Übergebers und/oder dessen Ehegatten vorbehaltener Nießbrauch später abgelöst und werden dabei zugunsten des bisherigen Nießbrau…

  4. BFH, 16.12.1997 – IX R 11/94 Urteil

    Leitsatz Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist mit steuerrechtlicher Wirkung grundsätzlich auch unter Fremden möglich. EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a. Vorinstanz: FG Düsseldorf

  5. BFH, 26.11.1997 – X R 114/94 Urteil

    Leitsatz Wird ein geschenkter Geldbetrag entsprechend der Auflage des Schenkers vom Beschenkten in Anteilen an Investmentfonds angelegt, erzielt der Schenkungsempfänger hieraus auch dann Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn er die…

  6. BFH, 03.05.2017 – X R 9/14 Urteil · Rn. 31

    Leitsatz 1. NV: Die Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe d…

  7. BFH, 23.11.2016 – X R 8/14 Urteil · Rn. 37

    Leitsatz 1. Die Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der R…

  8. BFH, 03.03.2004 – X R 135/98 Urteil · Rn. 8

    Leitsatz Die Parteien einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge, die im Rahmen eines Altenteilsvertrages i. S. der landesrechtlichen Ausführungsgesetze zum BGB oder eines diesem vergleichbaren Versorgungsvertrages zunä…

  9. BFH, 23.11.2016 – X R 16/14 Urteil · Rn. 37

    Leitsatz Die wiederkehrenden Leistungen sind dann nicht als Leibrente, sondern als dauernde Last anzusehen, wenn zwar die Abänderbarkeit der Barleistungen bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebe…

  10. BFH, 12.11.1997 – X R 83/94 Urteil

    Leitsatz Der Erbe kann ihm gemäß § 1586b BGB obliegende Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten des Erblassers nicht als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG; sog. Realsplitting) abziehen. AO 1977 § 45; EStG § 10 …

  11. BFH, 16.06.2021 – X R 30/20 Urteil · Rn. 37

    Leitsatz Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und …

  12. BFH, 18.07.2013 – X B 75/12 Beschluss · Rn. 9

    Leitsatz NV: Die Frage, unter welche Voraussetzungen abänderbare (dauernde Lasten) oder nicht abänderbare Leistungen (Leibrenten) vorliegen, lässt sich an Hand der vom BFH hierzu aufgestellten Grundsätze beantworten.

  13. BFH, 09.03.2011 – X B 193/10 Beschluss · Rn. 5

    Leitsatz NV: Die Grundsätze zur Abgrenzung einer dauernden Last bzw. Leibrente gelten nicht nur bei Vermögensübergaben im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, sondern auch dann, wenn die Versorgungsleistungen ihren Entstehungsgrun…

  14. FG Niedersachsen, 06.08.2003 – 1 K 116/03 Urteil · Rn. 2
  15. FG Köln, 18.01.2012 – 7 K 921/07 Urteil · Rn. 6
  16. FG Baden-Württemberg, 30.09.2004 – 10 K 116/01 Urteil · Rn. 10
  17. FG Düsseldorf, 19.07.2004 – 17 K 191/02 E Urteil · Rn. 25
  18. FG Münster, 19.04.2002 – 11 K 4238/00 E Urteil · Rn. 11
  19. FG Münster, 19.04.2002 – 11 K 4239/00 E Urteil · Rn. 11