Rechtsprechung / BFH, 24.10.1996 – IV R 43/95
Zitiert von 13 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 24.10.1996 – IV R 43/95
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BFH, 20.04.2005 – X R 53/04
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Wird eine Wohnung, die zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört hat und die gemäß § 52 Abs. 15 Sätze 4 und 6 EStG i. d. F. von 1987 bis 1998 als entnommen gilt, innerhalb von drei Jahren nach der Entna…
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BFH, 26.09.2001 – IV R 31/00
Urteil · Rn. 6
Leitsatz Die im Rahmen der Übergangsregelung des § 52 Abs. 15 EStG a. F. zulässige steuerfreie Entnahme des zu einer Wohnung gehörenden Grund und Bodens kann auch eine in einiger Entfernung vom Hofgrundstück belegene Gartenfläche…
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BFH, 26.09.2001 – IV R 22/00
Urteil · Rn. 11
Leitsatz EStG a. F. § 52 Abs. 15 Sätze 6 und 7
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BFH, 12.09.2002 – IV R 66/00
Urteil · Rn. 11
Leitsatz Die Veräußerung geht einer hinsichtlich der Gewinnrealisierung nur gleichgestellten Entnahme vor. Jedenfalls kann ein bilanziertes Grundstück nach der Veräußerung dann nicht mehr rückwirkend zum vorletzten Bilanzstichtag…
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BFH, 20.08.1997 – X R 127/94
Urteil
Leitsatz Die Begünstigung der Anschaffungskosten (zur Hälfte) für den zur Wohnung i. S. des § 10e Abs. 1 EStG gehörenden Grund und Boden erstreckt sich nicht auf ein an das Wohngrundstück angrenzendes, nachträglich hinzuerworbene…
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BFH, 24.04.2008 – IV R 30/05
Urteil · Rn. 8
Leitsatz Für die Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 15 EStG a. F. steuerfrei entnommen werden kann, ist auf den bis zum Entnahmezeitpunkt bestehe…
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BFH, 06.11.2003 – IV R 41/02
Urteil · Rn. 5
Leitsatz 1. Die Nutzungswertbesteuerung kann rückwirkend abgewählt werden. Eine Altenteilerwohnung und der dazugehörende Grund und Boden gelten dann zu dem Zeitpunkt als entnommen, bis zu dem der Nutzungswert letztmals angesetzt …
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BFH, 18.05.2000 – IV R 84/99
Urteil · Rn. 5
Leitsatz Die im Rahmen der Übergangsregelung des § 52 Abs. 15 EStG zulässige steuerfreie Entnahme des zu einer Wohnung gehörenden Grund und Bodens umfasst gemischtgenutzte Flächen (wie z. B. eine Hoffläche) nur, wenn sie zu mehr …
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BFH, 20.11.2003 – IV R 21/03
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Der Übergang zur sog. Konsumgutlösung führt nicht zu einer steuerpflichtigen Entnahme der Teile des Grund und Bodens, die der Steuerpflichtige unzutreffend als zur Wohnung dazugehörenden Grund und Boden in die Abwahl der…
- FG Niedersachsen, 12.07.2023 – 3 K 14/23 Urteil · Rn. 11
- FG Schleswig, 03.03.2010 – 5 K 42/09 Urteil · Rn. 8
- FG Düsseldorf, 14.10.2004 – 16 K 6066/01 E Urteil · Rn. 32
- FG Niedersachsen, 20.10.2004 – 4 K 69/02 Urteil · Rn. 6