Rechtsprechung / BFH, 16.02.1996 – I R 150/94

Zitiert von 9 Entscheidungen

BFH, Beschluss vom 16.02.1996 – I R 150/94

  1. BFH, 18.02.1997 – VIII R 54/95 Urteil · Rn. 12

    Leitsatz Erreicht der Steuerpflichtige wegen eines in einem Veranlagungszeitraum erzielten Einnahmeüberschusses eine geänderte Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht und die Berücksichtigung des Werbungskostenüberschusses in …

  2. BFH, 02.05.2001 – VIII R 44/00 Urteil · Rn. 6

    Leitsatz Hat das FA in dem Feststellungsbescheid für das Jahr 01 einen Entnahmegewinn erfasst, dessen Herabsetzung mit der Klage erstrebt wird, und erlässt das FA während des Klageverfahrens mit der Begründung einen dem Klagebege…

  3. BFH, 14.11.2012 – I R 53/11 Urteil · Rn. 9

    Leitsatz 1. NV: Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert w…

  4. BFH, 25.10.2016 – X R 31/14 Urteil · Rn. 15

    Leitsatz Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids gemäß § 174 Abs. 4 AO wegen der irrigen Beurteilung des Sachverhalts in einem anderen Bescheid, welcher auf Initiative des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten geändert wurde, i…

  5. FG Düsseldorf, 13.03.2014 – 14 K 3588/11 E Urteil · Rn. 6
  6. FG Köln, 17.10.2011 – 7 K 3218/09 Urteil · Rn. 4
  7. FG Niedersachsen, 08.06.2005 – 2 K 184/03 Urteil · Rn. 5
  8. FG Köln, 25.09.2003 – 10 K 660/99 Urteil · Rn. 6
  9. BFH, 10.11.1997 – GrS 1/96 Beschluss

    Leitsatz § 174 Abs. 4 AO 1977 erlaubt die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides, in dem ein früherer Bilanzierungsfehler korrigiert wurde, nicht allein mit der Begründung, daß mit der Aufhebung oder Änderung des angefoch…