Rechtsprechung / BFH, 26.01.1995 – IV R 54/93

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 26.01.1995 – IV R 54/93

  1. BFH, 06.02.2014 – IV R 59/10 Urteil · Rn. 37

    Leitsatz 1. § 15b EStG ist bezogen auf das Tatbestandsmerkmal einer "modellhaften Gestaltung" hinreichend bestimmt . 2. Sieht nach den Feststellungen des FG das vertriebene Konzept keine steuerlichen Verluste vor und sollte es da…

  2. BFH, 26.09.1996 – IV R 105/94 Urteil · Rn. 23

    Leitsatz 1. Bei Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten sind eigenkapitalersetzende Darlehen wie Fremdkapital zu behandeln.

  3. BFH, 31.05.2007 – IV R 54/05 Urteil · Rn. 17

    Leitsatz Der Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung liegt auch dann vor, wenn sich die Gewinnänderung im Rahmen der Bilanzberichtigung aus der Nicht- oder der fehlerhaften Verbuchung von Entnahmen und Einl…

  4. BFH, 18.04.2012 – X R 7/10 Urteil · Rn. 19

    Leitsatz 1. Substanzverluste von im Betriebsvermögen gehaltenen Gesellschafterdarlehen aufgrund von Wertminderungen, wie sie durch Teilwertabschreibungen abgebildet werden, unterliegen --unabhängig von der Frage der Fremdüblichke…

  5. BFH, 30.06.2005 – IV R 11/04 Urteil · Rn. 23

    Leitsatz 1. Wird ein für das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres maßgebender Wertansatz korrigiert, der sich auf die Höhe des Gewinns der Folgejahre auswirkt, so stellt dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung…

  6. BFH, 27.09.2006 – IV R 7/06 Urteil · Rn. 16

    Leitsatz 1. Eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG liegt nicht vor, wenn sich einem Steuerpflichtigen überhaupt erst nach Einreichung der Bilanz die Möglichkeit eröffnet hatte, erstmalig sein Wahlrecht, hier i. S. des § …

  7. BFH, 26.06.1996 – XI R 41/95 Urteil · Rn. 14

    Leitsatz Der Wegfall einer zum Erwerb eines betrieblichen Grundstücks eingegangenen Rentenverpflichtung infolge des Versterbens der Rentenberechtigten führt zu ihrer erfolgswirksamen Ausbuchung in der Bilanz zum Ende des betreffe…

  8. BFH, 28.06.2022 – I R 43/18 Urteil · Rn. 29

    Leitsatz Zu den inländischen Kapitalgesellschaften i.S. des § 9 Nr. 2a GewStG gehören auch Kapitalgesellschaften, die ihren statutarischen Sitz im Ausland und ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland haben.

  9. FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2014 – 15 K 15155/14 Urteil · Rn. 4
  10. FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2014 – 15 K 6300/10 Urteil · Rn. 6
  11. BFH, 15.12.1999 – IR 91/98 Urteil · Rn. 28

    Leitsatz 1. Vermögensgegenstände, die Ansprüchen nach dem VermG ausgesetzt sind, sind in der Eröffnungsbilanz zu aktivieren.