Rechtsprechung / BFH, 23.11.1993 – VII R 56/93
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 23.11.1993 – VII R 56/93
-
BFH, 11.12.2012 – VII R 69/11
Urteil
Leitsatz 1. NV: Die Unterlassung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen aus einem Beitreibungsersuchen ist vorrangig im Wege des einstweiligen Rechtschutzes durch Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO) bzw. einstweilige Anor…
-
BFH, 18.08.2015 – V R 39/14
Urteil
Leitsatz 1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners ist die Feststellung der vor Insolvenzeröffnung mit Einspruch und Klage angefochtenen und im Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter bestritt…
-
BFH, 28.11.2017 – VII R 30/15
Urteil
Leitsatz 1. NV: Einwendungen gegen die Forderungen des um Beitreibung ersuchenden Staats, gegen den ursprünglichen Vollstreckungstitel oder gegen den einheitlichen Vollstreckungstitel sind bei der zuständigen Instanz des ersuchen…
-
BFH, 29.07.2003 – VII R 39/02, VII R 43/02
Urteil
Leitsatz 1. Das Steuergeheimnis wird grundsätzlich nicht verletzt, wenn die Offenbarung von erheblichen Steuerrückständen gegenüber den Gewerbebehörden dazu dienen kann, diesen die Erfüllung der ihnen durch § 35 GewO auferlegten …
-
BFH, 30.03.2011 – XI R 12/08
Urteil
Leitsatz Eine Klage, mit der eine Kfz-Werkstatt gegenüber dem für sie nicht zuständigen Finanzamt des TÜV die Feststellung begehrt, dass sie und nicht der Halter des jeweiligen Kfz Leistungsempfängerin i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1…
-
BFH, 30.03.2011 – XI R 5/09
Urteil
Leitsatz NV: Eine Klage, mit der eine Käuferin gegenüber dem für sie nicht zuständigen Finanzamt der inzwischen insolventen Verkäuferin die Feststellung begehrt, dass ihre zur Abgeltung des Anfechtungsrechts geleistete Zahlung En…
- FG Düsseldorf, 17.02.2017 – 1 K 2164/14 U Urteil
- FG Düsseldorf, 18.10.2013 – 12 K 1831/11 AO Urteil
- FG Düsseldorf, 23.05.2012 – 15 K 4080/09 E,G,U Urteil
- FG Münster, 04.05.2026 – 1 K 930/24 E,G,U,F Urteil
- FG Düsseldorf, 08.04.2014 – 13 K 2216/12 F Urteil
- FG Düsseldorf, 28.09.2004 – 9 K 6438/03 G,F Urteil