Rechtsprechung / BFH, 22.07.1993 – VI R 104/92
Zitiert von 13 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 22.07.1993 – VI R 104/92
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BFH, 16.12.1996 – VI R 51/96
Urteil
Leitsatz Die einem Arbeitgeber gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. von § 34 Abs. 3 EStG dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern…
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BFH, 15.12.2011 – VI R 26/11
Beschluss
Leitsatz 1. Wird ein im Blockmodell geführtes Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit beendet und erhält der Arbeitnehmer für seine in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistungen Ausgleichszahlu…
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BFH, 14.10.2004 – VI R 46/99
Urteil
Leitsatz "Mehrjährig" i. S. des § 34 Abs. 3 EStG a. F. (jetzt: § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) ist eine Tätigkeit, die sich über zwei Veranlagungszeiträume erstreckt, auch dann, wenn sie einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten umfas…
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BFH, 02.12.2021 – VI R 23/19
Urteil
Leitsatz Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet, ist die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 2. Halbsatz EStG zu gewähren.
- FG Niedersachsen, 08.12.2010 – 3 K 238/08 Urteil
- FG Münster, 23.05.2019 – 3 K 1007/18 E Urteil
- FG Hamburg, 12.09.2018 – 2 K 108/18 Urteil
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BFH, 01.03.2012 – VI R 4/11
Urteil
Leitsatz 1. Soweit Insolvenzgeld vorfinanziert wird, das nach § 188 Abs. 1 SGB III einem Dritten zusteht, ist die Gegenleistung für die Übertragung des Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld i.S. des § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst.…
- LSG NRW, 26.08.2009 – L 13 EG 25/09 Urteil
- FG Münster, 13.01.2010 – 6 K 4443/07 AO Urteil
- SG Marburg, 11.03.2024 – S 4 EG 3/19 Urteil
- FG Niedersachsen, 01.10.2003 – 3 K 338/02 Urteil
- FG Münster, 09.10.2002 – 8 K 4334/01 Kg Urteil