Rechtsprechung / BFH, 10.11.1992 – VIII R 40/89
Zitiert von 17 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 10.11.1992 – VIII R 40/89
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BFH, 01.03.2005 – VIII R 92/03
Urteil
Leitsatz 1. Die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von bisher 25 v. H. auf 10 v. H. in § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 und die damit verbundene Erfassung von in der Vergangenheit gebildeten stillen Re…
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BFH, 24.04.1997 – VIII R 23/93
Urteil
Leitsatz 1. § 17 EStG setzt nicht voraus, daß der Gesellschafter bis zur Veräußerung der Beteiligung wesentlich am Kapital der Gesellschaft beteiligt bleibt. Die Steuerverhaftung tritt auch hinsichtlich solcher Anteile ein, die d…
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BFH, 01.03.2005 – VIII R 25/02
Urteil
Leitsatz Das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Beteiligung "innerhalb der letzten fünf Jahre" i. S. des § 17 Abs. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist nicht für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der jewe…
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BFH, 29.07.1997 – VIII R 80/94
Urteil
Leitsatz Eine nicht wesentliche, im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wird nicht dadurch insgesamt zu einer wesentlichen Beteiligung, daß der Steuerpflichtige einzelne Geschäftsanteile unentgeltlic…
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BFH, 25.07.1995 – VIII R 25/94
Urteil
Leitsatz 1. § 6 Abs. 1 Nr. 5 b EStG enthält eine planwidrige Gesetzeslücke in Fällen, in denen im Privatvermögen gehaltene, wertgeminderte wesentliche Beteiligungen in ein Betriebsvermögen eingelegt werden. Der nach § 17 EStG rea…
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BFH, 25.11.1997 – VIII R 29/94
Urteil
Leitsatz Die Wesentlichkeit einer Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 EStG ist bei einer GmbH aus den Geschäftsanteilen zu berechnen. Dies gilt auch, wenn in der GmbH-Satzung die Stimmrechte oder die Verteilung des Gewinns und des …
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BFH, 24.06.2008 – IX R 58/05
Urteil
Leitsatz 1. Ursprünglich einbringungsgeborene Anteile an einer GmbH, die durch einen Antrag nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG entstrickt wurden, unterfallen der Besteuerung gemäß § 17 Abs. 1 EStG.
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BFH, 11.02.1998 – I R 82/97
Urteil
Leitsatz 1. Dem FA können auch Tatsachen bekannt sein, die sich aus älteren, bereits archivierten Akten ergeben. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß zur Hinzuziehung solcher Vorgänge nach den Umständen des Falles, insbesondere na…
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BFH, 18.01.1999 – VIII B 80/98
Beschluss
Leitsatz Für den Besteuerungstatbestand des § 17 Abs. 1 EStG ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige die veräußerten Anteilsrechte entgeltlich oder unentgeltlich erworben hat und für welchen Zeitraum ihm die Anteilsrechte ste…
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BFH, 05.06.2008 – IV R 73/05
Urteil
Leitsatz Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i. S. von § 17 EStG beteiligt ist.
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BFH, 11.12.2013 – IX R 45/12
Urteil
Leitsatz Auch nach Split der Aktien und ihrer Verwahrung im Girosammeldepot ist entscheidend, ob die veräußerten Aktien aufgrund objektiver Umstände, wie z.B. den Vertragsunterlagen, bestimmbar sind. Im Falle von veräußerten Akti…
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BFH, 20.04.1999 – VIII R 58/97
Urteil
Leitsatz Der Gewinn aus der Veräußerung einer nicht wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist auch dann nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu erfassen, wenn der Gesellschafter die Beteiligung erst neu erworben hat, nach…
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BFH, 05.04.2022 – IX R 19/20
Urteil
Leitsatz 1. Eigene Anteile der Kapitalgesellschaft sind bei der Bestimmung der relevanten Beteiligungsquote i.S. des § 17 EStG nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von BFH-Urteil vom 25.11.1997 - VIII R 36/96, BFH/NV 1998, 691).…
- FG Münster, 31.03.2004 – 8 K 7113/01 F Urteil
- FG Thüringen, 21.06.2017 – 4 K 608/14 Urteil
- FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 – 9 K 227/98 Urteil
- FG Köln, 24.05.2012 – 6 K 2010/08 Urteil