Rechtsprechung / BFH, 16.10.1992 – VI R 132/88
Zitiert von 13 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 16.10.1992 – VI R 132/88
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BFH, 23.03.2001 – VI R 175/99
Urteil · Rn. 8
Leitsatz 1. Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung von getrennten Wohnorten in eine gemeinsame Familienwohnung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs eines jeden Ehegatten gesondert zu beurteilen.
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BFH, 27.07.1995 – VI R 17/95
Urteil · Rn. 7
Leitsatz Bei der Abgrenzung, ob die Umzugskosten eines verheirateten Arbeitnehmers Aufwendungen für die Lebensführung oder deshalb nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbe…
- BFH, 07.05.2015 – VI R 73/13 Urteil · Rn. 13
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BFH, 21.02.2006 – IX R 79/01
Urteil · Rn. 7
Leitsatz Bei der Abgrenzung, ob Umzugskosten eines verheirateten Arbeitnehmers Aufwendungen für die Lebensführung oder deshalb nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeits…
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BFH, 23.03.2001 – VI R 189/97
Urteil · Rn. 8
Leitsatz Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs aufgrund einer mindestens einstündigen Fahrzeitverkürzung fest, so treten private Begleitumstände – wie Heirat und erhöhter Wohnbedarf wegen der Geburt eines Kindes – regelm…
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BFH, 19.04.2012 – VI R 25/10
Urteil · Rn. 9
Leitsatz Der Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Das ist bei einem in Anlehnung an § 8 Abs. 3 BUKG ermittelten Mietausfall nicht der Fall. Als entgangene Einnahme erfüllt er nicht den Aufwendungsbegr…
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BFH, 05.02.2025 – VI R 3/23
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
- FG Hamburg, 23.02.2023 – 5 K 190/22 Urteil · Rn. 15
- FG Köln, 24.02.2016 – 3 K 3502/13 Urteil · Rn. 3
- FG Münster, 13.06.2025 – 14 K 2124/21 E Urteil · Rn. 4
- FG Niedersachsen, 30.04.2012 – 4 K 6/12 Urteil · Rn. 2
- FG Niedersachsen, 04.12.2002 – 12 K 223/99 Urteil · Rn. 2
- FG Köln, 30.09.1998 – 2 K 7463/96 Urteil · Rn. 15