Rechtsprechung / BFH, 08.05.1992 – VI R 134/88
Zitiert von 17 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 08.05.1992 – VI R 134/88
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BFH, 04.12.2002 – VI R 120/01
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Berufs- oder Erwerbsart zu einer anderen überzuwechseln, können vorab entstandene Werbungskosten sein (Änderung der Rechtsprechung).
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BFH, 17.12.2002 – VI R 137/01
Urteil · Rn. 15
Leitsatz 1. Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sind als Werbungskosten zu berücksichtigen, sofern sie beruflich veranlasst sind.
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BFH, 17.07.2014 – VI R 8/12
Vorlagebeschluss · Rn. 33
Leitsatz Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG vom 7. Dezember 2011 (BGBl I 2011, 2592) insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen …
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BFH, 17.07.2014 – VI R 2/12
Vorlagebeschluss · Rn. 39
Leitsatz Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG vom 7. Dezember 2011 (BGBl I 2011, 2592) insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen …
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BFH, 19.04.1996 – VI R 24/95
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Aufwendungen für ein Studium mit dem Abschluß "Master of Business Administration" (MBA) können zu den als Werbungskosten abziehbaren Fortbildungskosten zählen.
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BFH, 19.06.1997 – IV R 4/97
Urteil
Leitsatz 1. Aufwendungen eines Diplom-Bauingenieurs (FH) für ein Hochschulstudium der Betriebswirtschaft mit dem Ziel, Projektleiter einer großen Baufirma zu werden oder ein eigenes Bauunternehmen zu gründen, können Fortbildungsk…
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BFH, 18.04.1996 – VI R 89/93
Urteil · Rn. 11
Leitsatz Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem vorhergehenden Studium der Musiktheorie können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein.
- BFH, 17.07.2014 – VI R 61/11 Vorlagebeschluss · Rn. 38
- BFH, 17.07.2014 – VI R 2/13 Vorlagebeschluss · Rn. 35
- BFH, 17.07.2014 – VI R 38/12 Vorlagebeschluss · Rn. 41
- BFH, 17.07.2014 – VI R 72/13 Vorlagebeschluss · Rn. 36
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BFH, 17.04.1996 – VI R 87/95
Urteil · Rn. 6
Leitsatz Die Aufwendungen eines Finanzbeamten mit dem Grad eines Dipl. -Finanzwirts (FH) für ein Studium der Rechtswissenschaft dienen der Berufsausbildung und sind daher nur als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 , 1 …
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BFH, 17.04.1996 – VI R 27/95
Urteil · Rn. 6
Leitsatz Die Aufwendungen eines Kommunalbeamten mit dem Grad eines Dipl. -Verwaltungswirts (FH) für ein Studium der Rechtswissenschaft dienen der Berufsausbildung und sind daher nur als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz…
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BFH, 17.04.1996 – VI R 2/95
Urteil · Rn. 6
Leitsatz Die Aufwendungen einer Finanzbeamtin mit dem Grad einer Dipl. -Finanzwirtin (FH) für ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an einer Universität dienen der Berufsausbildung und sind deshalb nur als Sonderausgaben gemäß…
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BFH, 17.04.1996 – VI R 29/94
Urteil · Rn. 4
Leitsatz Die Aufwendungen eines als Diplom-Verwaltungswirt (FH) ausgebildeten städtischen Beamten für ein nebenberufliches Universitätsstudium der Sozialwissenschaften sind nicht als Werbungskosten (Fortbildungskosten) abziehbar.…
- FG Niedersachsen, 20.06.2001 – 2 K (XII) 584/97 Urteil · Rn. 3
- FG Niedersachsen, 12.07.2000 – 9 K 73/97 Urteil · Rn. 2