Rechtsprechung / BFH, 14.02.1992 – VI R 26/90
Zitiert von 14 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 14.02.1992 – VI R 26/90
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BFH, 19.04.1996 – VI R 24/95
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Aufwendungen für ein Studium mit dem Abschluß "Master of Business Administration" (MBA) können zu den als Werbungskosten abziehbaren Fortbildungskosten zählen.
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BFH, 08.05.1992 – VI R 134/88
Urteil · Rn. 8
Leitsatz Aufwendungen eines approbierten Humanmediziners für das Studium der Zahnmedizin mit dem Ziel, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurg zu werden, sind Fortbildungskosten und als Werbungskosten abziehbar.
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BFH, 18.04.1996 – VI R 89/93
Urteil · Rn. 11
Leitsatz Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem vorhergehenden Studium der Musiktheorie können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein.
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BFH, 14.02.1992 – VI R 69/90
Urteil · Rn. 8
Leitsatz Die Aufwendungen eines hauptamtlichen B-Schein-Kirchenmusikers für ein zweites Hochschulstudium mit dem Ziel, das A-Examen zu machen, sind als Werbungskosten abziehbare Fortbildungskosten.
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BFH, 15.03.1993 – V R 18/89
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Absolviert ein bereits selbständig tätiger Ingenieur mit Fachhochschulabschluß ein Hochschulstudium derselben Fachrichtung, steht ihm der Vorsteuerabzug für dem Studium dienende Leistungsbezüge zu, wenn sein Unternehmen …
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BFH, 10.07.1992 – VI R 19/91
Urteil · Rn. 6
Leitsatz Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs für ein nur wenige Semester umfassendes Studium zur Erlangung der Berufsbezeichnung "Diplom-Wirtschaftsingenieur" sind Werbungskosten, wenn es sich um ein auf dem Erststudium aufbauen…
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BFH, 14.02.1992 – VI R 106/90
Urteil · Rn. 6
Leitsatz Aufwendungen einer Grund- und Hauptschullehrerin für ein Hochschulstudium zur Vorbereitung auf die zweite Dienstprüfung für das Lehramt an Realschulen sind als Werbungskosten abziehbare Fortbildungskosten. (Änderung der …
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BFH, 17.04.1996 – VI R 87/95
Urteil · Rn. 6
Leitsatz Die Aufwendungen eines Finanzbeamten mit dem Grad eines Dipl. -Finanzwirts (FH) für ein Studium der Rechtswissenschaft dienen der Berufsausbildung und sind daher nur als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 , 1 …
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BFH, 17.04.1996 – VI R 27/95
Urteil · Rn. 6
Leitsatz Die Aufwendungen eines Kommunalbeamten mit dem Grad eines Dipl. -Verwaltungswirts (FH) für ein Studium der Rechtswissenschaft dienen der Berufsausbildung und sind daher nur als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz…
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BFH, 17.04.1996 – VI R 2/95
Urteil · Rn. 6
Leitsatz Die Aufwendungen einer Finanzbeamtin mit dem Grad einer Dipl. -Finanzwirtin (FH) für ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an einer Universität dienen der Berufsausbildung und sind deshalb nur als Sonderausgaben gemäß…
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BFH, 17.04.1996 – VI R 29/94
Urteil · Rn. 4
Leitsatz Die Aufwendungen eines als Diplom-Verwaltungswirt (FH) ausgebildeten städtischen Beamten für ein nebenberufliches Universitätsstudium der Sozialwissenschaften sind nicht als Werbungskosten (Fortbildungskosten) abziehbar.…
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BFH, 24.04.1992 – VI R 131/89
Urteil · Rn. 9
Leitsatz Die Aufwendungen eines Flugingenieurs für den Erwerb der Erlaubnis für Berufsflugzeugführer 2. Klasse mit dem Ziel, Copilot zu werden, sind als Werbungskosten abziehbar.
- FG Köln, 06.08.2002 – 2 K 4523/01 Urteil · Rn. 11
- FG Niedersachsen, 20.06.2001 – 2 K (XII) 584/97 Urteil · Rn. 3