Rechtsprechung / BFH, 04.12.1991 – X R 89/90
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 04.12.1991 – X R 89/90
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BFH, 06.05.1994 – III R 27/92
Urteil · Rn. 25
Leitsatz 1. Auch Kosten zur Beseitigung von Schäden an einem Vermögensgegenstand können Aufwendungen i. S. von § 33 EStG sein.
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BFH, 08.06.1994 – X R 51/91
Urteil
Leitsatz 1. Erbbauzinsen oder einmalige für den Erwerb des Erbbaurechts anfallende Aufwendungen sind nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt. 2. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur mittelbaren Grundstückssc…
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BFH, 29.07.1998 – X R 54/95
Urteil
Leitsatz Der Erwerber eines eigengenutzten Einfamilienhauses hat keinen Anspruch auf Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG, wenn ihm der Kaufpreis für das Grundstück in der Weise geschenkt wird, daß der Schenker den vom Erwerber…
- BFH, 25.08.1999 – X R 74/96 Urteil · Rn. 26
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BFH, 15.11.1995 – X R 59/95
Urteil · Rn. 15
Leitsatz Aufwendungen für die Instandsetzung einer unentgeltlich erworbenen Wohnung sind – mangels Anschaffung oder Herstellung – weder im Rahmen der Grundförderung nach § 10 e Abs. 1 EStG noch als nachträgliche Anschaffungs- ode…
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BFH, 28.09.1993 – IX R 156/88
Urteil
Leitsatz Ein Vermächtnisnießbraucher kann entgegen Tz. 51, 41 des BMF-Schreibens vom 15. November 1984 IV B 1 - S 2253 - 139/84 (BStBl I 1984, 561) AfA aufgrund von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers nicht in An…
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BFH, 07.02.2012 – IX R 27/10
Urteil · Rn. 11
Leitsatz NV: Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens setzt § 11d Abs. 1 EStDV die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der AfA voraus, nicht jedoch auch die Verwirklichung eines Tatbestands der …
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BFH, 25.01.1994 – IX R 143/90
Urteil
Leitsatz Ein Steuerpflichtiger, der nach dem 31. Dezember 1986 eine Wohnung durch Schenkung erwirbt und sie selbst nutzt, erzielt insoweit keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG. Die Übergang…
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BFH, 06.03.2001 – IX R 64/97
Urteil · Rn. 10
Leitsatz Die Bescheinigung i. S. des § 82i Abs. 2 EStDV und deren Bindungswirkung erstreckt sich nicht auf die Frage der persönlichen Abzugsberechtigung, also nicht darauf, wer die Aufwendungen getragen hat und wem sie als Abzugs…
- FG Hamburg, 17.03.2021 – 2 K 2/19 Urteil · Rn. 3
- FG Köln, 10.07.2002 – 10 K 5325/99 Urteil · Rn. 7