Rechtsprechung / BFH, 13.11.1991 – I R 102/88
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 13.11.1991 – I R 102/88
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BFH, 30.11.2005 – I R 110/04
Urteil · Rn. 20
Leitsatz 1. Verpflichtet sich ein Arbeitgeber in einer Vereinbarung über Altersteilzeit, dem jeweiligen Arbeitnehmer in der Freistellungsphase einen bestimmten Prozentsatz des bisherigen Arbeitsentgelts zu zahlen, so ist für dies…
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BFH, 30.01.2002 – I R 71/00
Urteil · Rn. 9
Leitsatz 1. Für die Verpflichtung, Pensionären und aktiven Mitarbeitern während der Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, ist eine Rückstellung zu bilden.
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BFH, 06.12.1995 – I R 14/95
Urteil · Rn. 12
Leitsatz 1. Künftige Prozeßkosten für ein am Bilanzstichtag noch nicht anhängiges Berufungs- oder Revisionsverfahren können grundsätzlich nicht zurückgestellt werden.
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BFH, 14.12.2011 – I R 72/10
Urteil · Rn. 11
Leitsatz Betriebliche Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer aufgrund steuerlicher Rückstellungsverbote (hier: für Jubiläumszuwendungen und für Beiträge an den Pensionssicherungsverein) in der Steuerbilanz nicht bilanziert wor…
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BFH, 10.03.1993 – I R 70/91
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Rückständige Urlaubsverpflichtungen sind als sog. Erfüllungsrückstand zurückzustellen. Die Höhe der Rückstellung bestimmt sich nach dem Urlaubsentgelt, das der Arbeitgeber hätte aufwenden müssen, wenn er seine Zahlungsve…
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BFH, 02.10.1997 – IV R 82/96
Urteil
Leitsatz Für die künftige Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Leistungen nach dem MuSchG kann eine Rückstellung wegen drohender Verluste oder für ungewisse Verbindlichkeiten selbst dann nicht gebildet werden, wenn eine…
- FG Baden-Württemberg, 14.10.2010 – 3 K 2555/09 Urteil · Rn. 21
- FG Münster, 26.08.2008 – 9 K 1660/05 K Urteil · Rn. 61
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BFH, 03.06.1992 – II R 141/88
Urteil · Rn. 19
Leitsatz Bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens können zukünftige Jubiläumsaufwendungen sowie zukünftige Leistungen an den Pensionssicherungsverein nicht als Schuldposten nach § 103 BewG berücksichtigt werden.
- FG Baden-Württemberg, 07.11.2023 – 6 K 1379/21 Urteil · Rn. 13
- FG Niedersachsen, 11.11.2015 – 6 K 178/14 Urteil