Rechtsprechung / BFH, 05.09.1991 – IV R 113/90
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 05.09.1991 – IV R 113/90
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BFH, 26.05.1993 – X R 78/91
Urteil
Leitsatz 1. Ein Grundstück kann bei einer Betriebsaufspaltung nicht nur wegen seiner Lage und seines Zuschnitts wesentliche Betriebsgrundlage sein, sondern auch deswegen, weil das Betriebsunternehmen aus anderen innerbetriebliche…
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BFH, 31.08.1995 – VIII B 21/93
Beschluss · Rn. 13
Leitsatz 1. Der Begriff des Mitunternehmeranteils i. S. von § 7 Abs. 1 EStDV umfaßt nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen.
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BFH, 24.02.2000 – IV R 62/98
Urteil · Rn. 12
Leitsatz 1. Ein einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille ist regelmäßig auch dann anzunehmen, wenn die einzigen Gesellschafter des Besitz- und des Betriebsunternehmens in der Weise an beiden Unternehmen beteiligt sind, dass …
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BFH, 04.11.1992 – XI R 1/92
Urteil · Rn. 11
Leitsatz 1. An einer wesentlichen Betriebsgrundlage als Voraussetzung der sachlichen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung kann es fehlen, wenn ein Grundstück für die Betriebsgesellschaft von geringer wirtschaftlicher Bedeutun…
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BFH, 12.02.1992 – XI R 18/90
Urteil · Rn. 8
Leitsatz Das vom Alleingesellschafter einer Getränkeeinzelhandels-GmbH verpachtete Ladenlokal ist regelmäßig eine wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH. Die Verpachtung erfolgt deswegen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung.
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BFH, 29.01.1997 – XI R 23/96
Urteil · Rn. 22
Leitsatz Die für die Annahme der Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist aufgrund tatsächlicher Machtstellung gegeben, wenn der Alleininhaber des Besitzunternehmens, der alleiniger Geschäftsführer der Betrie…
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BFH, 26.11.1992 – IV R 15/91
Urteil
Leitsatz Gehören sowohl das Betriebsgrundstück als auch die Mehrheit der Anteile an der Betriebs-GmbH zum Gesamtgut einer ehelichen Gütergemeinschaft, so sind die Voraussetzungen der personellen Verflechtung im Sinne der Rechtspr…
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BFH, 26.03.1992 – IV R 50/91
Urteil · Rn. 9
Leitsatz Grundstücke, die der Fabrikation dienen, gehören regelmäßig im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen (Anschluß an BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 135/86 , BFHE 158, 245 , BStBl II 19…
- FG Münster, 11.10.2018 – 3 K 533/17 F Urteil · Rn. 43
- FG Köln, 09.10.2025 – 7 K 529/23 Urteil · Rn. 17
- FG Düsseldorf, 14.08.2003 – 11 K 3786/00 F Urteil · Rn. 30
- FG Köln, 22.04.2002 – 5 K 3064/00 Urteil · Rn. 10