Rechtsprechung / BFH, 09.08.1991 – III R 41/88
Zitiert von 17 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 09.08.1991 – III R 41/88
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BFH, 27.10.1992 – VIII R 41/89
Urteil · Rn. 34
Leitsatz 1. Über Grund und Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung haben das Körperschaftsteuer-FA und das für die Veranlagung der Anteilseigner zuständige FA selbständig zu entscheiden (Anschluß an Beschluß des BFH vom 24. März…
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BFH, 07.02.1992 – III R 61/91
Urteil · Rn. 26
Leitsatz 1. In Fällen, in denen das FG ein Klageverfahren wegen eines vor dem BVerfG anhängigen Musterverfahrens gemäß § 74 FGO aussetzen müßte, hat der Kläger einen Rechtsanspruch auf Vorläufigkeitserklärung des angegriffenen St…
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BFH, 11.02.1994 – III R 50/92
Urteil
Leitsatz Beschränkt der Gesetzgeber eine rückwirkende gesetzliche Neuregelung, die er aufgrund einer Entscheidung des BVerfG treffen muß, auf die noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Fälle, so besteht kein Anspruch auf Ände…
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BFH, 15.03.1994 – IX R 6/91
Beschluss
Leitsatz 1. Das Rechtsschutzbedürfnis des FA für eine von ihm eingelegte Revision entfällt, mit der Folge, daß diese unzulässig wird, wenn das FA in einen während des Revisionsverfahrens erlassenen Änderungsbescheid die Steuer in…
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BFH, 20.10.2004 – II R 74/00
Urteil · Rn. 20
Leitsatz Die rückwirkende Anwendung des ErbStG i. d. F. des JStG 1997 auf Erwerbsvorgänge ab 1. Januar 1996 ist nicht verfassungswidrig.
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BFH, 27.03.1992 – III B 547/90
Beschluss · Rn. 20
Leitsatz 1. Im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde wirft bei der derzeitigen Gesetzeslage die bloße Behauptung des Beschwerdeführers, der im Einkommensteuertarif berücksichtigte Grundfreibetrag sei verfassungsrechtlich z…
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BFH, 11.02.1994 – III B 127/93
Beschluss
Leitsatz Ergeht während des Klageverfahrens ein Änderungsbescheid und wird dieser nicht gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens gemacht, sondern mit dem Einspruch angefochten, so ist das Verfahren über den ursprünglichen Ste…
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BFH, 09.09.1994 – III B 78/94
Beschluss · Rn. 6
Leitsatz 1. Beschränkt der Gesetzgeber eine rückwirkende gesetzliche Neuregelung, die er aufgrund einer Entscheidung des BVerfG treffen muß, auf die noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Fälle, so besteht erst recht kein Ans…
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BFH, 11.02.1994 – III R 117/93
Urteil
Leitsatz Erklärt die Finanzverwaltung noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide für vorläufig, weil vor dem BVerfG oder dem BFH Musterverfahren anhängig sind, so besteht kein Anspruch darauf, daß auch bestandskräftige Bescheide…
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BFH, 12.11.1993 – III B 234/92
Beschluss
Leitsatz 1. Eine ordnungsgemäße Verfahrensrüge, das FG habe das Verfahren wegen eines vor dem BVerfG anhängigen Musterprozesses aussetzen müssen, erfordert eine genaue Bezeichnung des angeblichen Musterprozesses und die substanti…
- FG Köln, 10.11.2005 – 9 K 5652/01 Urteil · Rn. 19
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BFH, 09.09.1994 – III B 81/93
Beschluss
Leitsatz Gerichtliche Verfahren, in denen es um die Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1983 bis 1985 zur Erhöhung der Kinderfreibeträge geht und in denen noch keine Festsetzungsverjährung eingetrete…
- FG Münster, 09.02.2012 – 5 V 3464/11 Kg, AO Beschluss · Rn. 28
- FG Münster, 31.08.2006 – 3 K 2285/05 E Urteil · Rn. 26
- FG Niedersachsen, 15.12.2005 – 11 K 50/05 Urteil · Rn. 8
- FG Köln, 06.12.2005 – 9 K 1935/03 Urteil · Rn. 2
- FG Köln, 10.11.2005 – 9 K 2354/01 Urteil · Rn. 17