Rechtsprechung / BFH, 12.07.1991 – III R 47/88

Zitiert von 59 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 12.07.1991 – III R 47/88

  1. FG Köln, 14.09.2005 – 5 K 6950/03 Urteil · Rn. 6
  2. FG Düsseldorf, 22.08.2005 – 12 K 6744/01 E,G Gerichtsbescheid · Rn. 9
  3. FG Münster, 17.09.2003 – 10 K 3793/01 F Urteil · Rn. 33
  4. FG Niedersachsen, 30.01.2002 – 2 K 45/99 Urteil · Rn. 3
  5. BFH, 10.12.2001 – GrS 1/98 Beschluss · Rn. 21

    Leitsatz Die Errichtung von Wohnobjekten auf dem eigenen Grundstück und deren Veräußerung stellt nicht unabhängig von der als Indiz wirkenden Drei-Objekt-Grenze bereits wegen der Ähnlichkeit mit dem "Bild des produzierenden Bauun…

  6. FG Niedersachsen, 13.12.2000 – 9 K 130/94 Urteil · Rn. 3
  7. BFH, 23.08.2000 – I R 4/97 Urteil

    Leitsatz Eine auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Beschluss beruhende Gewinnausschüttung führt bei der ausschüttenden Gesellschaft zur Herstellung der Ausschüttungsbelastung unabhängig davon, ob ein…

  8. BFH, 03.07.1995 – GrS 1/93 Beschluss · Rn. 23

    Leitsatz Grundstücksverkäufe einer GbR können einem Gesellschafter, der auch eigene Grundstücke veräußert, in der Weise zugerechnet werden, daß unter Einbeziehung dieser Veräußerungen ein gewerblicher Grundstückshandel des Gesell…

  9. BFH, 28.10.1993 – IV R 66/91, IV R 67/91 Urteil

    Leitsatz Bei der Beantwortung der Frage, ob die "Drei-Objekt-Grenze" überschritten ist, sind auch solche Objekte zu berücksichtigen, die von vornherein zum Verkauf an eine bestimmte Person bestimmt waren, sofern sie sonst anderwe…

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