Rechtsprechung / BFH, 17.04.1991 – II R 121/88
Zitiert von 15 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 17.04.1991 – II R 121/88
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BFH, 07.10.1998 – II R 64/96
Urteil
Leitsatz 1. Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer gemäß § 14 ErbStG 1974 sind mehrere Vermögensvorteile, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person dadurch anfallen, daß jemand zunächst das Recht auf unentgeltliche Nutzu…
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BFH, 02.03.2005 – II R 43/03
Urteil
Leitsatz Bei der Berücksichtigung früherer Erwerbe nach § 14 ErbStG ist die Erbschaft- oder Schenkungsteuer für den letzten Erwerb so zu berechnen, dass sich der dem Steuerpflichtigen zur Zeit dieses Erwerbs zustehende persönlich…
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BFH, 09.07.2009 – II R 55/08
Urteil
Leitsatz Die "tatsächlich für die in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerbe zu entrichtende Steuer" i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG ist die Steuer, die bei zutreffender Beurteilung der Sach- und Rechtslage für die…
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BFH, 30.01.2002 – II R 78/99
Urteil
Leitsatz 1. Vorerwerbe außerhalb des für den letzten (nunmehr zu beurteilenden) Erwerb maßgeblichen Zehnjahreszeitraums dürfen bei dessen Besteuerung die Progressionshöhe nicht beeinflussen. Hat bei der Besteuerung des Mittelglie…
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BFH, 08.05.2019 – II R 18/16
Urteil
Leitsatz 1. Bei der Zusammenrechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sind Vorerwerbe dem letzten Erwerb ohne Bindung an eine dafür bereits ergangene Steuerfestsetzung mit den materiell-rechtlich zutreffenden Werten hinzuzurechnen.…
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BFH, 14.01.2009 – II R 48/07
Urteil
Leitsatz Bei einer Schenkungskette über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren ist unter der Geltung des § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG eine sog. Überprogression ausschließlich durch den Abzug der tatsächlich zu entrichtenden Steuer …
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BFH, 17.10.2001 – II R 17/00
Urteil
Leitsatz § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG erlaubt keine Festsetzung einer negativen Erbschaftsteuer. Die Steuer für den letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums beträgt vielmehr auch dann höchstens null DM, wenn die für den früh…
- FG Hessen, 22.03.2016 – 1 K 2014/14 Urteil
- FG Köln, 19.07.2005 – 9 K 1884/05 Urteil
- FG Münster, 13.03.2008 – 3 K 1919/05 Erb Urteil
- FG Köln, 16.08.2005 – 9 K 1704/02 Urteil
- FG Düsseldorf, 23.02.2005 – 4 K 1218/03 Erb Urteil
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2004 – 9 K 437/01 Urteil
- FG Münster, 19.09.2002 – 3 K 4438/00 Erb Urteil
- FG Niedersachsen, 22.06.2000 – 3 K 114/98 Urteil