Rechtsprechung / BFH, 21.02.1991 – IV R 46/86
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 21.02.1991 – IV R 46/86
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BFH, 24.04.1997 – VIII R 53/95
Urteil
Leitsatz Wird eine mit Hilfe verschiedener Darlehen fremdfinanzierte Vermögensanlage veräußert und wird der auf ein gemischtes Girokonto überwiesene Veräußerungserlös unter Fortführung eines Darlehens nachweisbar zum Erwerb von W…
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BFH, 07.03.1995 – VIII R 9/94
Urteil
Leitsatz 1. Werden Devisen – hier: US-Dollar – mit Kredit angeschafft, können die Schuldzinsen ab dem Zeitpunkt Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sein, ab dem der Schuldner den Entschluß zur Erzielung von Kapi…
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BFH, 12.02.1992 – X R 121/88
Urteil
Leitsatz Verpflichtet sich ein Steuerpflichtiger in einem notariellen Vertrag, seinen Kindern Geldbeträge zuzuwenden, die sie dem Vater sogleich wieder als "Darlehen" zur Verfügung zu stellen haben, sind die "Zinsen" bei der Ermi…
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BFH, 15.05.2008 – IV R 25/07
Urteil
Leitsatz Werden die von einem Versicherungsmakler für Rechnung der Versicherungsgesellschaften vereinnahmten Versicherungsbeiträge (durchlaufende Posten) abredewidrig für private Zwecke verwendet und die Auskehrungsverbindlichkei…
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BFH, 28.02.2018 – VIII R 53/14
Urteil
Leitsatz Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommensteuer spä…
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BFH, 25.11.1993 – IV R 66/93
Urteil
Leitsatz Nimmt ein Hoferbe ein Darlehen auf, um damit die höferechtlichen Abfindungsansprüche der weichenden Erben zu tilgen, sind die gezahlten Darlehenszinsen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig (Anschluß an das BFH-Urteil v…
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BFH, 28.11.1991 – IV R 122/90
Urteil
Leitsatz Zinsen für die gestundete Einkommensteuer einer natürlichen Person können nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden; sie unterliegen dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 3 EStG (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 23. November …
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BFH, 19.07.1995 – X R 48/94
Beschluss
Leitsatz Der X. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor:
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BFH, 28.06.1995 – XI R 34/93
Beschluss
Leitsatz Der XI. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Sind Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dessen Valuta ein betrieblich begründeter Sollsaldo auf einem betriebli…
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BFH, 18.12.1991 – XI R 42/88, XI R 43/88
Urteil
Leitsatz 1. Der Bekanntgabemangel eines Steuerbescheides wird durch die fehlerfreie Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt (Anschluß an BFH-Urteil vom 16. Mai 1990 X R 147/87, BFHE 161, 398, BStBl II 1990, 942). 2. Erw…
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BFH, 08.12.1997 – GrS 1/95, GrS 2/95
Beschluss
Leitsatz 1. Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dessen Valuta ein betrieblich begründeter Sollsaldo auf einem betrieblichen Kontokorrentkonto ausgeglichen wird, das aber in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines zur Eigennut…
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BFH, 18.12.1991 – XI R 42, 43/88
Urteil
Leitsatz 1. Der Bekanntgabemangel eines Steuerbescheides wird durch die fehlerfreie Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt (Anschluß an BFH-Urteil vom 16. Mai 1990 X R 147/87 , BFHE 161, 398 , BStBl II 1990, 942 ).