Rechtsprechung / BFH, 31.10.1990 – I R 77/86
Zitiert von 13 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 31.10.1990 – I R 77/86
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BFH, 29.01.2003 – I R 50/02
Urteil
Leitsatz Erlässt ein Gläubiger dem Steuerpflichtigen eine Forderung, die als Dauerschuld zu behandeln ist, unter dem Vorbehalt der Besserung, so handelt es sich bei der Forderung nach Bedingungseintritt um eine neue Forderung, di…
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BFH, 08.11.2000 – I R 37/99
Urteil
Leitsatz 1. Behält sich der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer bei Abschluss des Leasingvertrages das Recht auf ein unwiderrufliches Kaufangebot des Leasingnehmers nach Ablauf der Grundmietzeit vor (sog. Andienungsrecht) un…
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BFH, 11.12.2003 – IV R 42/02
Urteil
Leitsatz 1. Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Erbbaurechts errichtete Gebäude nach Beendigung des Erbbaurechts entsprechend den Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrages entschädigungslos auf den Erbbauverpflichteten ü…
- FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 – 5 K 1091/15 Urteil
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BFH, 09.06.1993 – I R 8/92
Urteil
Leitsatz 1. Langfristige Wartegeld- und Förderzinsverbindlichkeiten sind Dauerschulden, wenn der Gewerbetreibende die Wartegelder und/oder Förderzinsen für die Übertragung des (wirtschaftlichen) Eigentums an einem zu seinem Anlag…
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BFH, 30.07.1997 – I R 55/96
Urteil
Leitsatz Verzinsliche Vorauszahlungen von Versicherungsprämien für Lebensversicherungsverträge, die von den Lebensversicherungsunternehmen auf sog. Beitragsdepots für die Versicherungsnehmer gehalten werden, sind keine Dauerschul…
- FG Münster, 20.07.2011 – 7 K 3666/08 E Urteil
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BFH, 20.09.1995 – I R 55/94
Urteil
Leitsatz Nicht zurückzuzahlende Baukostenzuschüsse und Anschlußbeiträge, die ein Energie- oder Wasserversorgungsunternehmen von den Anschlußnehmern oder Kunden als Zuschüsse zu den Investitionskosten der Neuanschlüsse oder Erhöhu…
- FG Düsseldorf, 15.11.2023 – 4 K 280/23 VSt Urteil
- FG Köln, 13.05.2009 – 13 K 2796/06 Urteil
- FG Düsseldorf, 25.01.2007 – 15 K 421/05 G Urteil
- FG Düsseldorf, 26.08.2004 – 11 K 1971/01 G,Zerl Urteil
- FG Köln, 28.05.2002 – 6 K 1517/98 Urteil