Rechtsprechung / BFH, 26.09.1990 – II R 50/88
Zitiert von 13 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 26.09.1990 – II R 50/88
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BFH, 10.11.2004 – II R 44/02
Urteil
Leitsatz 1. Sagt der Schenker dem Bedachten den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zu und stellt er ihm den Betrag bis zur Tilgung der Kaufpreisschuld zur Verfügung, l…
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BFH, 22.08.2007 – II R 33/06
Urteil
Leitsatz Räumen Kinder, denen ein Elternteil Vermögen übertragen hat, in derselben Urkunde beiden Eltern als Gesamtgläubigern ein Rentenstammrecht ein, liegt dem nur insoweit eine freigebige Zuwendung des übertragenden Elternteil…
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BFH, 22.06.2010 – II R 40/08
Urteil
Leitsatz Wurden während laufender Verkaufsverhandlungen schenkweise erworbene Anteile an einer Kapitalgesellschaft kurz nach dem Zeitpunkt der Ausführung der freigebigen Zuwendung veräußert, ist nach dem vor dem Jahr 2009 geltend…
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BFH, 09.11.1994 – II R 87/92
Urteil
Leitsatz 1. Für die Bestimmung des Schenkungsgegenstandes ist nicht das Versprechen der Zuwendung (die Schenkungsabrede), sondern die Zuwendung selbst entscheidend. Der der Besteuerung unterliegende Schenkungsgegenstand richtet s…
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BFH, 13.03.1996 – II R 51/95
Urteil
Leitsatz Die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung können auch auf grundstücksbezogene Verwendungen – wie etwa den Anbau an ein bereits bestehendes Gebäude des Bedachten –, deren Kosten von dem Zuwendenden schenkweise g…
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BFH, 23.01.1991 – II B 46/90
Beschluss
Leitsatz Es bedarf keiner Klärung durch ein Revisionsverfahren, daß die Grundsätze der sogenannten mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen durch Erbanfall - auch wenn dieser auf einem Erbvertrag beruht - nich…
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BFH, 30.06.1999 – II R 70/97
Urteil
Leitsatz Räumt ein Versicherungsnehmer einem Dritten unwiderruflich das Bezugsrecht aus einer Kapitallebensversicherung ein und erhält der Begünstigte bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungsleistungen, unterliegt di…
- FG Hamburg, 12.06.2018 – 3 K 77/17 Urteil
- FG Köln, 27.11.2003 – 9 K 3304/02 Urteil
- FG Saarland, 25.11.2009 – 1 K 2368/05 Urteil
- FG Köln, 04.11.2008 – 9 K 4186/07 Urteil
- FG Köln, 16.08.2005 – 9 K 1704/02 Urteil
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2004 – 9 K 437/01 Urteil