Rechtsprechung / BFH, 20.09.1990 – IV R 17/89
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 20.09.1990 – IV R 17/89
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BFH, 13.07.1999 – VIII R 29/97
Urteil
Leitsatz 1. Ein zunächst formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen ist ausnahmsweise dann von vornherein steuerlich anzuerkennen, wenn aus den besonderen übrigen Umständen des konkreten Einzelfalles ein ernsthafter Bindu…
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BFH, 09.05.1996 – IV R 64/93
Urteil
Leitsatz Gewährt eine Personengesellschaft einem Gesellschafter ein zinsloses und unversichertes Darlehen, gehört die Darlehensforderung zum notwendigen Privatvermögen der Gesellschaft. Wird die Darlehensforderung uneinbringlich,…
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BFH, 18.12.1990 – VIII R 290/82
Urteil
Leitsatz 1. Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, daß sie steuerlich möglichst günstig sind. Das Vereinbarte muß nach Inhalt und Durchführung aber dem entsprechen, was fremde Dritte bei…
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BFH, 18.12.1990 – VIII R 1/88
Urteil
Leitsatz Schenkungs- und Darlehensvereinbarungen unter Angehörigen sind steuerrechtlich getrennt zu beurteilen, wenn Schenkung und Darlehensgewährung unabhängig voneinander erfolgen.
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BFH, 18.12.1990 – VIII R 138/85
Urteil
Leitsatz 1. Eine KG ist auch für Streitjahre klagebefugt, in denen die Gesellschaft die Rechtsform einer OHG hatte. 2. Darlehenszinsen sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Vereinbarungen zwischen Angehörigen nic…
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BFH, 15.04.1999 – IV R 60/98
Urteil
Leitsatz 1. Verpflichtet sich der beherrschende Gesellschafter einer Personengesellschaft in einem notariellen Vertrag, seinen Kindern Geldbeträge unter der Bedingung zuzuwenden, daß sie der Gesellschaft sogleich wieder als Darle…
- FG Baden-Württemberg, 12.10.2006 – 6 K 202/06 Urteil
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BFH, 18.12.1990 – VIII R 134/86
Urteil
Leitsatz 1. In einem Klageverfahren, das einen gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid über Einkünfte aus Gewerbebetrieb zum Gegenstand hat, haben Ausscheiden und Eintreten von Gesellschaftern auf den Fortbestand der Personengese…
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BFH, 19.12.2007 – VIII R 13/05
Urteil
Leitsatz Auf die unentgeltliche Abtretung der einem beherrschenden Gesellschafter gegen die GmbH zustehenden Darlehensforderungen an seine minderjährigen, ebenfalls an der GmbH beteiligten Kinder, ist die zur darlehensweisen Rück…
- BFH, 15.10.1999 – III B 51/99 Beschluss
- FG Niedersachsen, 28.06.2005 – 13 K 327/04 Urteil
- FG Münster, 19.02.2002 – 1 K 734/00 F Urteil