Rechtsprechung / BFH, 01.12.1989 – III R 94/87
Zitiert von 13 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 01.12.1989 – III R 94/87
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BFH, 27.08.1992 – IV R 13/91
Urteil
Leitsatz Ist Betriebsgesellschaft eine GmbH & Co. KG, bei der die Kommanditisten über die Mehrheit des Kapitals und der Stimmen in der Gesellschafterversammlung verfügen, so übt der Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH nich…
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BFH, 21.01.1999 – IV R 96/96
Urteil
Leitsatz Die Voraussetzungen der personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sind in der Regel nicht erfüllt, wenn ein Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft nicht zugleich Gesellschafter der Betriebs-GmbH…
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BFH, 26.03.1993 – III S 42/92
Beschluss
Leitsatz 1. Bei einer Betriebsaufspaltung ist eine Ausnahme von der dreijährigen Bindungsvoraussetzung des begünstigten Wirtschaftsguts an den Betrieb des Investors nur möglich, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen auch betriebsv…
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BFH, 15.10.1998 – IV R 20/98
Urteil
Leitsatz Eine Betriebsaufspaltung aufgrund faktischer Beherrschung der Betriebsgesellschaft (GmbH) durch die Gesellschafter des Besitzunternehmens liegt nicht bereits deshalb vor, weil die das Besitzunternehmen beherrschenden Ehe…
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BFH, 23.01.1991 – X R 47/87
Urteil
Leitsatz 1. Die sachliche Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung ist auch dann zu bejahen, wenn erst das Betriebsunternehmen (mit Zustimmung des Besitzunternehmens) ein ihm überlassenes Gebäude für seine Zwecke …
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BFH, 08.09.2011 – IV R 44/07
Urteil
Leitsatz Ist eine eingetragene Genossenschaft Rechtsträgerin des Betriebsunternehmens und zugleich Mehrheitsgesellschafterin der Besitzpersonengesellschaft, liegt die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche enge personelle Ver…
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BFH, 29.01.1997 – XI R 23/96
Urteil
Leitsatz Die für die Annahme der Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist aufgrund tatsächlicher Machtstellung gegeben, wenn der Alleininhaber des Besitzunternehmens, der alleiniger Geschäftsführer der Betrie…
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BFH, 26.11.1992 – IV R 15/91
Urteil
Leitsatz Gehören sowohl das Betriebsgrundstück als auch die Mehrheit der Anteile an der Betriebs-GmbH zum Gesamtgut einer ehelichen Gütergemeinschaft, so sind die Voraussetzungen der personellen Verflechtung im Sinne der Rechtspr…
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BFH, 15.03.2000 – VIII R 82/98
Urteil
Leitsatz 1. Eine Betriebsaufspaltung liegt regelmäßig nicht vor, wenn nur einer der beiden Geschäftsführer einer Besitz-GbR an der Betriebs-GmbH beteiligt ist.
- FG Münster, 11.10.2018 – 3 K 533/17 F Urteil
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BFH, 08.09.2011 – IV R 43/07
Urteil
Leitsatz 1. NV: Ist eine eingetragene Genossenschaft Rechtsträgerin des Betriebsunternehmens und zugleich Mehrheitsgesellschafterin der Besitzpersonengesellschaft, liegt die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche enge persone…
- FG Köln, 24.09.2008 – 7 K 1431/07 Urteil
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BFH, 24.02.1994 – IV R 8/93, IV R 9/93
Urteil
Leitsatz Zwei Personen, die über je 50 v. H. der Stimmen in der Besitzgemeinschaft verfügen, sind auch dann in der Lage, ihren einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen im Besitz- und im Betriebsunternehmen durchzusetzen, we…