Rechtsprechung / BFH, 16.11.1989 – IV R 29/89
Zitiert von 17 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 16.11.1989 – IV R 29/89
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BFH, 25.09.1990 – IX R 84/88
Urteil
Leitsatz 1. Eine Prüfungsanordnung, die sich an die namentlich bezeichneten Beteiligten einer Bauherrengemeinschaft richtet und die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und die Um…
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BFH, 01.03.1994 – VIII R 35/92
Urteil
Leitsatz Ein Grundstück, das zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer GdbR gehört, wird durch die Bestellung eines Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil und am Grundstück grundsätzlich nicht entnommen.
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BFH, 08.11.1995 – V R 64/94
Urteil
Leitsatz 1. Die Bezeichnung einer GbR in einem Steuerbescheid mit den Namen ihrer früheren Gesellschafter führt nicht zur Nichtigkeit des Bescheides wegen inhaltlicher Unbestimmtheit, wenn aufgrund fortbestehender Identität der G…
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BFH, 02.10.1991 – X R 89/89
Urteil
Leitsatz Zur Begründung der Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO 1977 genügt grundsätzlich der Hinweis auf diese Rechtsgrundlage. Das gilt auch, wenn ein Mittelbetrieb geprüft werden soll und der Prüfungszeitraum so …
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BFH, 15.06.2016 – III R 8/15
Urteil
Leitsatz 1. Die Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung für ein gewerbliches Einzelunternehmen, das im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Prüfungsanordnung als Mittelbetrieb eingestuft ist, bedarf grundsätzlich keiner über § 193 A…
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BFH, 01.10.1992 – IV R 60/91
Urteil
Leitsatz Eine Außenprüfung ist auch bei einer handelsrechtlich voll beendigten KG zulässig.
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BFH, 18.10.1994 – IX R 128/92
Urteil
Leitsatz Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 kann mehr als drei Besteuerungszeiträume umfassen. § 4 Abs. 3 BpO (St) ist auf solche Außenprüfungen nicht anwendbar.
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BFH, 13.11.1991 – II R 7/88
Urteil
Leitsatz 1. Bringen die Gesellschafter einer GbR ihre Miteigentumsanteile (Bruchteilseigentum) an den der GbR dienenden Grundstücken in das Gesellschaftsvermögen – zur gesamten Hand – ein und findet anschließend ein vollständiger…
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BFH, 16.02.2011 – VIII B 246/09
Beschluss
Leitsatz NV: Die Frage, ob bei einem Betrieb, der kein Großbetrieb ist, nach nur einem prüfungsfreien Jahr eine weitere Außenprüfung zulässig ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung.
- FG Köln, 17.08.2023 – 10 K 647/19 Urteil
- FG Köln, 24.05.2017 – 3 K 101/15 Urteil
- OVG NRW, 03.04.2006 – 4 A 400/05 Beschluss
- FG Köln, 11.07.2012 – 2 V 1565/12 Beschluss
- FG Niedersachsen, 26.06.2008 – 6 K 118/08 Urteil
- FG Baden-Württemberg, 07.11.2005 – 10 V 16/05 Beschluss
- FG Niedersachsen, 12.03.2003 – 4 K 601/95 Urteil
- FG Köln, 24.04.2002 – 12 K 1316/96 Urteil