Rechtsprechung / BFH, 24.08.1989 – IV R 65/88

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 24.08.1989 – IV R 65/88

  1. BFH, 21.04.1993 – X R 112/91 Urteil

    Leitsatz 1. Die Beauftragung einer anderen Finanzbehörde mit der Außenprüfung (§ 195 Satz 2 AO 1977) ist eine gegenüber der Prüfungsanordnung (§ 196 AO 1977) verfahrensrechtlich selbständige Regelung. 2. Diese Beauftragung ist…

  2. BFH, 25.11.1997 – VIII R 4/94 Urteil

    Leitsatz Der Verwertung von im Rahmen einer Außenprüfung ermittelten Tatsachen bei erstmaliger Steuerfestsetzung oder - dem gleichgestellt - bei Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheides vor A…

  3. BFH, 11.12.1991 – I R 66/90 Urteil

    Leitsatz Das FA ist berechtigt, Prüfungsanordnungen an nach ausländischem Recht gegründete Kapitalgesellschaften unter dem Namen und in der Form zu richten, die sie sich selbst im Geschäftsverkehr beimessen.

  4. BFH, 17.11.1992 – VIII R 25/89 Urteil

    Leitsatz Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 ist bereits dann zulässig, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die es nach den Erfahrungen der Finanzverwaltung als möglich erscheinen lassen, daß ein Besteuerungstatbestand er…

  5. BFH, 01.10.1992 – IV R 60/91 Urteil

    Leitsatz Eine Außenprüfung ist auch bei einer handelsrechtlich voll beendigten KG zulässig.

  6. BFH, 14.07.2014 – III B 8/14 Beschluss

    Leitsatz NV: Die Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO hängt nicht davon ab, dass eine vollständige Prüfung des dem Prüfungszeitraum zugrundeliegenden Sachverhalts durch den Innendienst nicht erfolgen…

  7. FG Köln, 20.01.2010 – 7 K 4391/07 Urteil
  8. FG Münster, 25.07.2003 – 11 K 3622/02 AO Urteil
  9. FG Köln, 07.04.2004 – 7 K 7227/99 Urteil
  10. FG Hessen, 10.05.2023 – 8 K 816/20 Urteil
  11. BFH, 15.06.2022 – X B 87/21 (AdV) Beschluss

    Leitsatz 1. NV: Nach dem Zweck des § 193 Abs. 1 AO muss es die Möglichkeit geben, die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann zu prüfen, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben; Gleiches gilt beim …