Rechtsprechung / BFH, 24.08.1989 – IV R 65/88
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 24.08.1989 – IV R 65/88
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BFH, 21.04.1993 – X R 112/91
Urteil
Leitsatz 1. Die Beauftragung einer anderen Finanzbehörde mit der Außenprüfung (§ 195 Satz 2 AO 1977) ist eine gegenüber der Prüfungsanordnung (§ 196 AO 1977) verfahrensrechtlich selbständige Regelung. 2. Diese Beauftragung ist…
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BFH, 25.11.1997 – VIII R 4/94
Urteil
Leitsatz Der Verwertung von im Rahmen einer Außenprüfung ermittelten Tatsachen bei erstmaliger Steuerfestsetzung oder - dem gleichgestellt - bei Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheides vor A…
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BFH, 11.12.1991 – I R 66/90
Urteil
Leitsatz Das FA ist berechtigt, Prüfungsanordnungen an nach ausländischem Recht gegründete Kapitalgesellschaften unter dem Namen und in der Form zu richten, die sie sich selbst im Geschäftsverkehr beimessen.
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BFH, 17.11.1992 – VIII R 25/89
Urteil
Leitsatz Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 ist bereits dann zulässig, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die es nach den Erfahrungen der Finanzverwaltung als möglich erscheinen lassen, daß ein Besteuerungstatbestand er…
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BFH, 01.10.1992 – IV R 60/91
Urteil
Leitsatz Eine Außenprüfung ist auch bei einer handelsrechtlich voll beendigten KG zulässig.
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BFH, 14.07.2014 – III B 8/14
Beschluss
Leitsatz NV: Die Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO hängt nicht davon ab, dass eine vollständige Prüfung des dem Prüfungszeitraum zugrundeliegenden Sachverhalts durch den Innendienst nicht erfolgen…
- FG Köln, 20.01.2010 – 7 K 4391/07 Urteil
- FG Münster, 25.07.2003 – 11 K 3622/02 AO Urteil
- FG Köln, 07.04.2004 – 7 K 7227/99 Urteil
- FG Hessen, 10.05.2023 – 8 K 816/20 Urteil
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BFH, 15.06.2022 – X B 87/21 (AdV)
Beschluss
Leitsatz 1. NV: Nach dem Zweck des § 193 Abs. 1 AO muss es die Möglichkeit geben, die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann zu prüfen, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben; Gleiches gilt beim …