Rechtsprechung / BFH, 31.05.1989 – III R 91/87
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 31.05.1989 – III R 91/87
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BFH, 25.01.2000 – VIII R 50/97
Urteil
Leitsatz Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (hier: partiarische Darlehen) können zwar auch dann ertragsteuerrechtlich anzuerkennen sein, wenn das Vertragsverhältnis zwischen wirtschaftlich voneinander unabhängigen Angeh…
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BFH, 21.10.1992 – X R 99/88
Urteil
Leitsatz Wendet ein Steuerpflichtiger seinen minderjährigen Kindern Geldbeträge zu mit der Auflage, diese ihm sogleich wieder als Einlage im Rahmen einer "typischen stillen Gesellschaft" zur Verfügung zu stellen, sind die "Gewinn…
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BFH, 27.01.1994 – IV R 114/91
Urteil
Leitsatz 1. Eine mitunternehmerisch ausgestaltete Unterbeteiligung des minderjährigen Kindes am Kommanditanteil des Vaters ist steuerrechtlich auch anzuerkennen, wenn die Unterbeteiligung dem Kind vom Vater geschenkt wurde. 2.…
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BFH, 21.02.1991 – IV R 35/89
Urteil
Leitsatz Zur steuerlichen Anerkennung typischer stiller Unterbeteiligungen naher Angehöriger am Anteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft.
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BFH, 07.11.2000 – VIII R 16/97
Urteil
Leitsatz Ist in dem Gesellschaftsvertrag einer Familienpersonengesellschaft, durch den die minderjährigen Kinder des Hauptgesellschafters als Kommanditisten in die KG aufgenommen werden, bestimmt, dass Beschlüsse in der Gesellsch…
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BFH, 23.11.2021 – VIII R 17/19
Urteil
Leitsatz 1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt --da es an einem Handelsgewerbe …
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BFH, 09.10.2001 – VIII R 77/98
Urteil
Leitsatz Hat ein Vater seinem Kind eine mitunternehmerschaftliche Unterbeteiligung von 10 v. H. an seinem Kommanditanteil an einer zwischen fremden Personen bestehenden KG geschenkt, dann kann die für die Unterbeteiligung vereinb…
- FG Rheinland-Pfalz, 31.01.2013 – 5 K 2009/10 Urteil
- FG Düsseldorf, 22.06.2018 – 1 K 3020/16 F Urteil
- FG Niedersachsen, 25.06.2003 – 3 K 38/02 Urteil
- FG Niedersachsen, 17.07.2002 – 2 K 868/99 Urteil