Rechtsprechung / BFH, 19.04.1989 – X R 3/86
Zitiert von 19 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 19.04.1989 – X R 3/86
-
BFH, 11.12.1997 – III R 14/96
Urteil
Leitsatz 1. Feststellungsbescheide, durch die von einer Gesellschaft erzielte Einkünfte festgestellt werden, haben keine abschließende Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG im Hinblick auf solche Umstände vorzunehme…
-
BFH, 27.08.1991 – VIII R 84/89
Urteil
Leitsatz 1. Die Erhebung von Hinterziehungszinsen setzt voraus, daß objektiv und subjektiv die Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung vorliegen.
-
BFH, 19.03.2009 – IV R 20/08
Urteil
Leitsatz Die Entscheidung darüber, ob die Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids auf einem rückwirkenden Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und damit zugleich auch auf einem rückwirkenden Ereignis i. S. von § 23…
-
BFH, 14.08.1991 – X R 86/88
Urteil
Leitsatz Sind die Steuern im Festsetzungsverfahren geschätzt worden, können sie bei der Anforderung von Hinterziehungszinsen nicht ohne weiteres als verkürzt angesehen werden. Das FA bzw. das FG muß vielmehr von der Steuerverkürz…
-
BFH, 05.04.2011 – II B 153/10
Beschluss
Leitsatz 1. Die AdV eines Grunderwerbsteuerbescheids, dessen Bemessungsgrundlage sich aus einem Grundbesitzwert ergibt, kommt nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 11 i.V.m. § 8 Abs. 2 GrEStG und §§ 13…
-
BFH, 21.10.2015 – IV R 43/12
Urteil
Leitsatz Ist eine Personengesellschaft atypisch still an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, dürfen die Feststellungen der Einkünfte aus der Personengesellschaft und aus der atypisch stillen Gesellschaft nicht in einem einheitli…
-
BFH, 15.03.2017 – I R 41/16
Urteil
Leitsatz 1. Die Einlage eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA übersteigende Anschaffungskosten sind in einer Ergänzungsbilanz zu erfassen. 2. Aus einer solchen Ergänzungsbilanz folgende Gewinnminderungen und Gewin…
-
BFH, 20.09.1989 – X R 8/86
Urteil
Leitsatz Ein Verfahren darf nur dann i.S. des § 74 FGO ausgesetzt werden, wenn es zu einer Sachprüfung führen kann. Die Entscheidung, daß ein Einspruch zu Recht als unzulässig verworfen wurde, kann unabhängig vom Ausgang eines an…
-
BFH, 11.12.2003 – IV R 42/02
Urteil
Leitsatz 1. Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Erbbaurechts errichtete Gebäude nach Beendigung des Erbbaurechts entsprechend den Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrages entschädigungslos auf den Erbbauverpflichteten ü…
-
BVerwG, 16.09.1997 – 8 B 143.97
Beschluss
Leitsatz Die Geltendmachung der Haftung für Hinterziehungszinsen durch Haftungsbescheid (§§ 71 , 191 Abs. 1 AO) setzt auch bei hinterzogener Gewerbesteuer nicht voraus, daß zuvor gegenüber dem Steuer- und Zinsschuldner oder gegen…
-
BFH, 13.07.1994 – XI R 21/93
Urteil
Leitsatz Die Festsetzungsfrist (Feststellungsfrist) gemäß § 239 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 beginnt in den Fällen des Satzes 2 Nr. 3 bei Mittäterschaft nicht, bevor alle eingeleiteten Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden s…
-
BFH, 27.06.1991 – V R 9/86
Urteil
Leitsatz Ein Steuerpflichtiger schuldet Hinterziehungszinsen gemäß § 235 AO 1977 auch dann, wenn ein Dritter die Steuerhinterziehung begangen und die hinterzogenen Beträge auf betrügerische und treuwidrige Weise zu Lasten des Ste…
-
BFH, 12.10.1993 – VII R 44/93
Urteil
Leitsatz Hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer ist nach § 235 AO 1977 auch zu verzinsen, wenn bei zutreffender Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug bestanden hätte. Der Zinslauf endet erst mit der Zah…
-
BFH, 18.07.2001 – I R 62/00
Urteil
Leitsatz Einkünfte einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft i. S. des § 14 AStG dürfen nicht in dem Bescheid festgestellt werden, in dem über die Hinzurechnung von Einkünften der Obergesellschaft bei dem inländischen Anteilsei…
-
BFH, 31.07.1996 – XI R 82/95
Urteil
Leitsatz Gegen den gutgläubigen Tatmittler, der aufgrund fingierter Rechnungen unberechtigt Vorsteuer in Anspruch genommen hat, können Hinterziehungszinsen festgesetzt werden.
-
BFH, 27.09.1991 – VI R 159/89
Urteil
Leitsatz Der Geschäftsführer einer KG, der Lohnsteuer vorsätzlich nicht einbehält, anmeldet und abführt, ist nicht Schuldner der Hinterziehungszinsen (ebenso BFH-Urteil vom 18. Juli 1991 V R 72/87 , BFHE 164, 506 , BStBl II 1991,…
- FG Schleswig, 31.05.2023 – 2 K 51/22 Urteil
-
BFH, 18.07.1991 – V R 72/87
Urteil
Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH, der Steuern zum Vorteil der GmbH hinterzieht, ist nicht Schuldner der Hinterziehungszinsen.
- FG Münster, 16.07.2013 – 2 K 2087/10 F Urteil