Rechtsprechung / BFH, 02.11.1988 – II R 52/85

Zitiert von 12 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 02.11.1988 – II R 52/85

  1. BFH, 22.06.2010 – II R 40/08 Urteil

    Leitsatz Wurden während laufender Verkaufsverhandlungen schenkweise erworbene Anteile an einer Kapitalgesellschaft kurz nach dem Zeitpunkt der Ausführung der freigebigen Zuwendung veräußert, ist nach dem vor dem Jahr 2009 geltend…

  2. BFH, 29.07.2010 – VI R 30/07 Urteil

    Leitsatz Der gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien lässt sich nicht i.S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG aus Verkäufen ableiten, wenn nach den Veräußerungen aber noch vor dem Bewertungsstichtag weitere objektive Umstände hinzutre…

  3. BFH, 16.11.2022 – X R 17/20 Urteil

    Leitsatz 1. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des A…

  4. BFH, 22.01.2009 – II R 43/07 Urteil

    Leitsatz 1. Bei der Ableitung des gemeinen Werts aus stichtagsnahen Verkäufen (§ 11 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 BewG) ist ein nach dem Bewertungsstichtag geminderter Kaufpreis maßgebend, wenn bereits am Bewertungsstichtag die Voraussetz…

  5. FG Niedersachsen, 12.11.2024 – 13 K 196/12 Urteil
  6. FG Düsseldorf, 03.04.2019 – 4 K 2524/16 F Urteil
  7. BFH, 01.09.2016 – VI R 16/15 Urteil

    Leitsatz 1. Der gemäß § 11 Abs. 2 BewG zu ermittelnde gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien ist vorrangig aus der Wertbestätigung am Markt abzuleiten, also von dem Preis, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsver…

  8. FG Münster, 20.05.2020 – 7 K 3210/17 E,F Urteil
  9. BFH, 29.07.2010 – VI R 53/08 Urteil

    Leitsatz 1. NV: Der gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien lässt sich nicht i.S. des § 11 Abs. 2 Abs. 2 Satz 2 BewG aus Verkäufen ableiten, wenn nach den Veräußerungen aber noch vor dem Bewertungsstichtag weitere objektive Ums…

  10. FG Niedersachsen, 26.08.2025 – 12 K 250/11 Urteil
  11. FG Münster, 20.05.2020 – 7 K 3212/17 E,F Urteil
  12. FG Köln, 16.11.2007 – 14 K 1362/06 Urteil